Zurverfügungstellung deutschsprachiger EDV-Dokumentation - Auf welcher rechtlichen Basis?
Liebe Kollegas,
inwiefern ist der AG verpflichtet, bei der Einführung neuer Software in einem rein deutschen Unternehmen auch eine deutschsprachige Dokumentation (User Handbuch) zur Verfügung zu stellen?
Auf welcher rechtlichen Basis?
Liebe Grüsse von der Ratte
Community-Antworten (3)
26.09.2007 um 17:15 Uhr
Wem soll es denn zur Verfügung gestellt werden. Dem BR im Rahmen der Kontrollrechte oder dem MA für die Arbeit?
26.09.2007 um 17:20 Uhr
Hallo Ratte, es gibt die "Grundsätze der Dialoggestaltung" in der Ergonomie Richtlinie DIN EN ISO 9241; da ist geregelt, dass die Arbeitsbedingungen/Arbeitsumgebung "in verständlicher Form" zu gestalten sind; dazu gehört z.B. auch die Sprache von Handbüchern und Dokumentationen;
28.09.2007 um 18:26 Uhr
@uhu
zwingend zu gestalten sind?
Oder eine "soll" Vorschrift?
Gruss BR
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