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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zurverfügungstellung deutschsprachiger EDV-Dokumentation - Auf welcher rechtlichen Basis?

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegas,

inwiefern ist der AG verpflichtet, bei der Einführung neuer Software in einem rein deutschen Unternehmen auch eine deutschsprachige Dokumentation (User Handbuch) zur Verfügung zu stellen?

Auf welcher rechtlichen Basis?

Liebe Grüsse von der Ratte

5.91203

Community-Antworten (3)

P
paula

26.09.2007 um 17:15 Uhr

Wem soll es denn zur Verfügung gestellt werden. Dem BR im Rahmen der Kontrollrechte oder dem MA für die Arbeit?

U
uhu

26.09.2007 um 17:20 Uhr

Hallo Ratte, es gibt die "Grundsätze der Dialoggestaltung" in der Ergonomie Richtlinie DIN EN ISO 9241; da ist geregelt, dass die Arbeitsbedingungen/Arbeitsumgebung "in verständlicher Form" zu gestalten sind; dazu gehört z.B. auch die Sprache von Handbüchern und Dokumentationen;

B
betriebsratten

28.09.2007 um 18:26 Uhr

@uhu

zwingend zu gestalten sind?

Oder eine "soll" Vorschrift?

Gruss BR

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