Rücktritt BR -Vorsitzender - was ist zu beachten?
kann ein BR -Vorsitzender aus Persönlichen Gründen zurücktreten ?
was ist zu beachten ??
Community-Antworten (5)
26.09.2007 um 13:25 Uhr
@Wolter, klar kann er das! Er ist ja nicht "gefangen" in diesem Amt. Wenn er "nur" als BRV zurücktreten will, genügt es, dies am besten in einer Sitzung bekannt zu geben. Dann ist allerdings der Stellvertreter gefordert, baldigst (in der nächsten Sitzung!) eine Neuwahl (BRV!) in die Wege zu leiten. Der "alte" BRV tritt nach seinem Rücktritt in die Reihen der "normalen" BR-Mitglieder zurück.
Will er allerdings komplett aus dem BR raus, gilt das gleiche Prozedere, nur dass dann ein Ersatzmitglied nachrückt.
26.09.2007 um 13:31 Uhr
Hallo Wolter,
ja, er kann. Das kann er formlos verkünden, und er muss es nicht zwingend im Rahmen einer BR-Sitzung tun.
Nach seinem Rücktritt wählt sich der Betriebsrat einen neuen Vorsitzenden wie in §26 Abs. 1 BetrVG beschrieben. Das muss während einer ordnungsgemäß einberufenen BR-Sitzung passieren, auf deren Tagesordnung die Wahl des neuen BR-Vorsitzenden als TOP steht.
Zu beachten ist auch, ob der Vorsitzende nur sein Amt als Vorsitzender niederlegt und ansonsten im Betriebsrat bleibt oder ob er ganz aus dem Gremium ausscheidet. Im letzteren Fall rückt gemäß Wahlniederschrift das nächste Ersatzmitglied für ihn nach.
Gruß khel
26.09.2007 um 13:32 Uhr
Und schon wieder zu lange für's Posting gebraucht... :-/
26.09.2007 um 13:48 Uhr
@khel, Adlersuchsystem? ;-))
26.09.2007 um 15:10 Uhr
@Mona-Lisa:
schneller tippen und nicht so lange über einzelnen Formulierungen brüten würde auch schon helfen... Ja ja, ich habe es schon schwer mit mir ;-)
Gruß khel
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