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Was ist beim Rücktritt des gesamten BR zu beachten?

Z
zziooo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

was ist beim Rücktritt des BR zu beachten? Folgende Situation: vor kurzem wurde unser neuer BR gewählt und besteht nun aus 2 Fraktionen, (8 und 5) die nicht vernünftig miteinander arbeiten können. Können die 8 Mitglieder nun einfach so den Rücktritt beschließen? Oder muss das groß begründet werden? Wäre dankbar für Hilfe

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Community-Antworten (3)

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Fayence

07.01.2006 um 09:49 Uhr

Jeder hat das Recht zu erklären, dass er sein Amt niederlegt. Nicht mehr und nicht weniger! Tritt allerdings die Mehrheit eines BR zurück, sind Neuwahlen einzuleiten! Kann ja wohl direkt nach einer Wahl nicht wirklich sein? Fraktionen wird es immer geben, mal mehr oder weniger stark ausgeprägt. Unter erwachsenen Menschen sollte es aber möglich sein, in der Sache miteinander umgehen zu können und persönliche Animositäten hinten an zu stellen. Schliesslich haben 13 BR-Mitglieder eine gemeinsame Handlungsgrundlage, das BetrVG.

RI
Ramses II

07.01.2006 um 12:36 Uhr

Fayence,

das "Tritt allerdings die Mehrheit eines BR zurück, sind Neuwahlen einzuleiten!" ist aber nicht richtig! Es rücken dann die entsprechende Anzahl Ersatzmitglieder nach und fertig!

zziooo,

Du musst zwischen dem Rücktritt einzelner BR Mitglieder (dies geschieht durch einseitige Willenserklärung) und dem Rücktritt des Gremiums (dies geschieht durch Beschluss, dieser muss nicht begründet werden) unterscheiden.

Ich würde mir an Eurer Stelle wirklich überlegen ob Ihr Euch diese Blöße geben wollt.

F
Fayence

07.01.2006 um 12:53 Uhr

Ramses II, Du hast Recht. Ich bin dem "Schnell-Lesefehler" zum Opfer gefallen, da in diesem Fall die 8 BR´s die Mehrheit bilden würden. Also noch mal Richtig: Neuwahlen dann, wenn der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat.

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