Erstellt am 07.01.2006 um 08:49 Uhr von Fayence
Jeder hat das Recht zu erklären, dass er sein Amt niederlegt. Nicht mehr und nicht weniger!
Tritt allerdings die Mehrheit eines BR zurück, sind Neuwahlen einzuleiten! Kann ja wohl direkt nach einer Wahl nicht wirklich sein?
Fraktionen wird es immer geben, mal mehr oder weniger stark ausgeprägt. Unter erwachsenen Menschen sollte es aber möglich sein, in der Sache miteinander umgehen zu können und persönliche Animositäten hinten an zu stellen. Schliesslich haben 13 BR-Mitglieder eine gemeinsame Handlungsgrundlage, das BetrVG.
Erstellt am 07.01.2006 um 11:36 Uhr von Ramses II
Fayence,
das "Tritt allerdings die Mehrheit eines BR zurück, sind Neuwahlen einzuleiten!" ist aber nicht richtig!
Es rücken dann die entsprechende Anzahl Ersatzmitglieder nach und fertig!
zziooo,
Du musst zwischen dem Rücktritt einzelner BR Mitglieder (dies geschieht durch einseitige Willenserklärung) und dem Rücktritt des Gremiums (dies geschieht durch Beschluss, dieser muss nicht begründet werden) unterscheiden.
Ich würde mir an Eurer Stelle wirklich überlegen ob Ihr Euch diese Blöße geben wollt.
Erstellt am 07.01.2006 um 11:53 Uhr von Fayence
Ramses II,
Du hast Recht. Ich bin dem "Schnell-Lesefehler" zum Opfer gefallen, da in diesem Fall die 8 BR´s die Mehrheit bilden würden.
Also noch mal Richtig: Neuwahlen dann, wenn der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat.