Wie lange gelten Abmahnungen?
Hallo eine Frage zu Abmahnungen muss der BR über diese informiert werden und wie lange gilt eine Abmahnung bis sie gelöscht wird?
Community-Antworten (18)
25.09.2007 um 17:50 Uhr
@neuerBR, bei Abmahnungen haben wir BR's leider nicht's mitzureden und müssen vom AG auch nicht informiert werden.....
Die Abmahnung kann ewig in der PA liegen, aber man sagt, so nach ca. 2 Jahren und dementsprechendem Verhalten verliert sie an "Wertigkeit".
25.09.2007 um 18:31 Uhr
neuerBR! Schau mal unter 16734 nach, da wurde dies schon einmal gefragt.
25.09.2007 um 19:45 Uhr
@ neuer BR § 80 BetrVG ( im Kommentar zu lesen), ist der AG verpflichtet, den BR vor Ausspruch von Abmahnungen zu informieren, damit dieser prüfen kann, ob seine MBR aus § 87 Abs.1 Nr.1 tangiert werden. Ansonsten gibt es leider keine gesetzliche Regelung wann eine Abmahnung zu löschen ist. Bei uns legt der AG die Abmahnungen seitdem auf unseren Tisch
25.09.2007 um 20:02 Uhr
@carrie, was macht ihr dann mit den (vorher oder nachher?) Abmahnungen?
http://www.job-pages.de/pdf-recht/abmahnung.pdf
ganz interessant der Absatz: Anhörung des Betriebsrats..... :-)
Die Abmahnung ist nicht mitbestimmungspflichtig.
25.09.2007 um 20:18 Uhr
@carrie Das ist natürlich falsch, dass der AG Dir als BR eine Abmahnung vorlegen muss! Demnach: Wenn man die Kommentierung eines § 80 BetrVG aufmerksam liest, wird man entdecken, dass es sich um einen anderen Sachverhalt handelt...
25.09.2007 um 21:47 Uhr
@Mona-Lisa Wir setzten uns mit den Kollegen in verbindung und lassen uns den Sachverhalt erläutern, schreiben dann ggf. Gegendarstellungen und reden mit den Vorgesetzten ob es kein milderes Mittel gibt.
@Kölner Das steht so in der 13.Ausgabe BetrVG auf Seite 381 in der Mitte, Abmahnen können sie natürlich ohne uns zu fragen aber ich verstehe es so wie es dort steht: "um prüfen zu können........." wie auch immer......unser AG legt sie uns jetzt immer vor und das ist erstmal okay so. Solange wir den Kollegen dadurch helfen können....
26.09.2007 um 01:21 Uhr
@carrie
"....schreiben dann ggf. Gegendarstellungen"
ob das immer so klug ist darf aber bezweifelt werden....
26.09.2007 um 09:24 Uhr
@ paula Wir schreiben die Gegendarstellungen nicht im Namen des BR sondern des MA, viele wissen nämlich meistens nicht was sie schreiben sollen. Da ist es sicher eine große Hilfe wenn einem jemand bei der Formulierung hilft, i.Ü. wird einem das ja auch immer geraten, gerade wenn der Inhalt der Abmahnung nicht so ganz mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Wir konnten so schon einige MA vor Abmahnungen beschützen oder erreichen das Ermahnungen daraus wurden. Ich wüßte jetzt auch nicht was so falsch daran ist, unsere Kollegen sind da sehr dankbar und beschwerden hatten wir deshalb auch noch nie, im Gegenteil. Viele wissen nämlich gar nicht von den Möglichkeiten die sie haben!
26.09.2007 um 09:26 Uhr
@ Paula ob das was du so schreibst klug ist darf aber auch bezweifelt werden
26.09.2007 um 09:44 Uhr
Ahoi, "neuerBR,
Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Gegendarstellung....also ?
Die Bedeutung eines Abmahnungsstreits sollte nicht unterschätzt werden, da einschlägig abgemahnte ....Es besteht ein Anspruch auf Gegendarstellungen also....? Wenn der AN den BR um Formulierungshilfe bitte....Why not?
26.09.2007 um 11:47 Uhr
Wenn man sich mal überlegt wie ein Verfahren bei einer verhaltensbedingte Kündigung läuft ist es nicht immer von Vorteil, wenn der Mitarbeiter eine Gegendarstellung schreibt.
Aber wenn ihr meint ihr tut dem MA einen Gefallen: nur zu!
26.09.2007 um 11:52 Uhr
@paula
Aber... Kannst du ein wenig genauer werden?
Bitte:-)
26.09.2007 um 12:44 Uhr
@ paula Mir ist jetzt aber auch nicht ganz klar weshalb man sich eventuell einen Strick daraus drehen könnte weil man sein Recht auf schreiben einer Gegendarstellung genutzt hat, ist es nicht eher von Nachteil wenn man sich dazu gar nicht äußert?
26.09.2007 um 13:15 Uhr
@ carrie so lange das bei Euch so läuft, wie von Dir geschildert, dreht man sich natürlich keinen "Strick". Es gibt jedoch auch AG, die sich einen feuchten Dreck um eine Gegendarstellung kümmern und höchstens noch bockig reagieren. Und: im Falle einer auf dieser Abmahnung basierenden späteren Kündigung kann es dann zum Strick werden, indem ich mit meiner Gegendarstellung dem AG bzw. seinem Anwalt meine schönen Gegenargumente auf dem Silbertablett serviere und ihm somit Zeit und Gelegenheit gebe, sich darauf entsprechend vorzubereiten, im bösesten Fall Beweismittel verschwinden zu lassen, oder Zeugen zu beeinflussen. Deshalb wird allgemein empfohlen, zur Personalakte eine Notiz zu geben: "eine Gegendarstellung dazu ist beim BR hinterlegt". Es ist nicht immer klug, seine Rechte auch auszuschöpfen. So hat z.B. eine Dienstaufsichts- oder Untätigkeitsbeschwerde bei Behörden oft den gegenteiligen Effekt dessen, was man damit eigentlich erreichen will . . .
26.09.2007 um 13:16 Uhr
Mich persönlich würde das auch mal interessieren, warum man eher verzichten sollte eine Gegendarstellung zu schreiben.
Habe das hier im Forum schon so oft gelesen, gerade von denjenigen, die hier viele Antworten geben und wollte schon immer mal verstehen, wie sich das erklärt...
Lasse mich gerne überzeugen, bin aber derzeitig auch der Meinung, wenn man die Abmahnung einfach ohne jegliche Äußerung dazu hinnimmt, dann zeigt das nur, das man es noch bestätigt.
Oder sehe ich das falsch?!lächel
Bin ja mal gespannt, vielleicht mache ich dazu mal ein Thema hier auf...dann haben wir das mal diskutiertlächel
26.09.2007 um 19:08 Uhr
An alle War mal sehr interessant das so zu hören, habe recht viele Bücher zuhause, auch speziell über Abmahnungen, dass mit der Gegendarstellung (lieber keine schreiben usw.) hatte ich aber noch nirgends gehört. Man lernt eben immer wieder was dazu!
26.09.2007 um 20:33 Uhr
@carrie Interessant ist in diesem Zusammenhang, die "geheime/hinterlegte" Gegendarstellung beim BR; diese kann man bedarfsorientiert nutzen - ohne die Sache zu verschlimmbessern mit einer personalaktenkundigen Gegendarstellung.
26.09.2007 um 21:10 Uhr
Ahoi, neuerBR,
Frage: ...wie lange gilt eine Abmahnung bis sie gelöscht wird?....
Antwort: Erfahrungsgemäß verbleibt eine solche Abmahnung zwei Jahre in der Akte, es sei denn tarifvertragliche Bestimmungen geben andere Zeiträume vor. Es gibt aber diesbezüglich keine gesetzliche Regelung. Du kannst das aber über BV regeln.. Und nicht zu vergessen die Eigenkontrolle....
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