Erstellt am 25.09.2007 um 15:00 Uhr von jugo
sie gilt sogar dann, wenn der BR keine Kenntnis davon hatte und der BRV alleine unterschrieb und der AG bei gutem Glauben etc jedoch davon ausgehen konnte, dass alles mit rechten Dingen zu ging ...... selbst dann ist sie gültig ....
Erstellt am 25.09.2007 um 15:56 Uhr von ralle
Erstellt am 25.09.2007 um 16:24 Uhr von Marcus
Eine BV ist unwirksam, wenn ihr kein ordnungsgemäßer BRBeschluss zugrunde liegt.
Erstellt am 25.09.2007 um 17:05 Uhr von Saftpresse
@ Marcus
Seh ich auch so. Und ein orderntlicher Beschluss kann auch nur gefasst werden, wenn die richtigen BR´s
eingeladen worden sind.
Oder nicht??
Erstellt am 25.09.2007 um 17:10 Uhr von DonJohnson
Ich gebe Marcus Recht. Der BRV kann ncihts bestimmen, sondern vertritt (auch durch seine Unterschrift) lediglich das Gremium. Eine rechtswidrig unterschriebene BV hat keine Gültigkeit. Es ist sogar so, dass Urlaub kein Grund ist, ein BRM nicht einzuladen. Na, sagen wir mal besser die Tops der Sitzung zukommen zu lassen. Eine Einladung ist nciht notwendig, wenn sich die Sitzungen immer zur gleichen Zeit abspielen (also z.B. jeden Mittwoch um 10 Uhr). Allerdings muß jedem BRM die Tops frühzeitig zugestellt werden. Selbst im Urlaub kann das BRM dann bei "wichtigen" Tops zur Abstimmung kommen. Auch eine Krankheit stellt keinen zwingenden Verhinderungsgrund da, wenn die Teilnahme an der Sitzung die Genesung nicht negativ beeinflußt.
Erstellt am 25.09.2007 um 17:21 Uhr von peanuts
" Und ein orderntlicher Beschluss kann auch nur gefasst werden, wenn die richtigen BR´s eingeladen worden sind."
Was sind denn "richtige BR`s"??? Etwa nur "ordentliche Betriebsratsmitglieder" ? Oder dürften es auch ordnungsgemäß geladene Ersatzmitglieder sein?
Erstellt am 25.09.2007 um 18:01 Uhr von carrie
hallo
Eine vom BRV ohne entsprechenden Betriebsrats Beschluss abgeschlossene BV kann vom BR durch schlüssiges Verhalten gebilligt und dadurch wirksam werden.
(LAG Köln, Urteil vom 05.10.1988- 2 Sa 696/88 AiB 1994, 306 Rechtssprechungsübersicht)
Erstellt am 25.09.2007 um 18:20 Uhr von Kölner
@carrie
Danke!
@Don Johnson
Kannst Du Dich mal bemühen, ein wenig mehr Urteile oder Kommentierungen zu lesen?
Auch immer wieder gerne genommen: Konkludentes Verhalten
Erstellt am 25.09.2007 um 19:03 Uhr von Legath
Was für ein hahnebüchener Unsinn manchmal verbreitet wird ist doch echt manchmal zuviel des Guten.
Ich frage mich dorch ernsthaft welcher BR bzw. BR-M hier eine Meinung vertreten kann dass alleine die
Unterschrift des BRV ausreiche für eine gültige BV bzw. ohne Beschluß.
Derjenige der diese Ansicht vertritt sollte dringend seine Pflichtlektüre das BetrVG §33 (2) lesen oder sein Mandat niederlegen.
Ein BV kann nur dann rechtskräftig werden wenn:
1. Eine ordnungsgemäße Ladung aller ordentlichen BR-M stattgefunden hat unter Mitteilung der TOP sowie der
entsprechenden Unterlagen und zwar rechtzeitig, damit die Kollegen auch die Zeit haben sich einzuarbeiten.
2. Bei Verhinderung eines ordentlichen BR-M ist der BR-V zu informieren und dieser hat entsprechend dem Wahlverfahren
Liste oder Persönlichkeitswahl die entsprechenden Nachrücker einzuladen.
Passiert weder das eine noch andere ist die Ladung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Somit sind alle gefassten Beschlüsse des BR anfechtbar und ungültig.
PS: Im Übrigen kann man hierzu sehr passende Seminare buchen.
Erstellt am 25.09.2007 um 19:07 Uhr von Kölner
@Legath
Dann siehe mal zu, dass Du ein Seminar besuchst!
"Wer sich aus dem Fenster lehnt, sollte die Höhe kennen!"
Unglaublich...
Erstellt am 25.09.2007 um 19:19 Uhr von Legath
@Kölner
Man gut das ich meine Seminare besucht habe.
Unglaublich ist in diesem Fall genau die richtige Ausdrucksweise, wenn man berücksicht wie die entsprechenden
Paragraphen formuliert sind.
Es kommt zwar im Einzelfall vor dass die betrieblichen Regelungen innerhalb des Gremium mit einer entsprechenden
schriftlichen Aufgabenübertragung einem Ausschuß oder dem BA übertragen wurden.
Nichtsdestotrotz gilt weiterhin das bei bestimmten nur eine BV durch BEschluß vom BR rechtsgültig ist und nicht angefchten werden kann.
Es ist im übrigen schön zu sehen dass die Ableitung aus dem Lateinischen verstanden wurde jedoch solltest Du hierzu
mal die entsprechende Erklärung http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln lesen.
Meiner Ansicht und ich behaupte mal das BetrVG dies ebenso sieht und damit den Rechtswirksamkeit in Frage stellen.
Solltest Du hierfür Belege durch entsprechende ArbG-Urteile haben dann teile Sie mir doch bitte mit.
Erstellt am 25.09.2007 um 22:35 Uhr von Kölner
@Legath
Eins nur...
"DKK RN 23 zum § 26 BetrVG"
...und viel Spaß beim Deuten! ;-)
Erstellt am 26.09.2007 um 22:39 Uhr von peters
Ein wenig zurück zum Thema:
Für einen korrekten Beschluss muss kein BRM aus dem Urlaub geholt werden.
Vertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig - dafür sind sie ja da.