Erstellt am 26.04.2019 um 13:21 Uhr von Cyber99
Hallo Olla,
etwas konkreter dürfte es schon sein. Mit das und das und diesem und jenem können wir wenig anfangen.
Erstellt am 26.04.2019 um 13:24 Uhr von Pjöööng
Grundsaätzlich: Warum sollten die Vertragespartner nicht im gegenseitigen Einvernehmen Abweichungen vom Vertrag beschließen können?
Erstellt am 26.04.2019 um 13:34 Uhr von Olla
Hallo
Es könnnte sein das ein BRM mitliest. Deswegen möchte ich nicht genauer werden.
Der BR hält sich nicht an seiner eigenen BV und hat das jetzt beschlossen. Einseitig dem AG ist es egal.
Wenn ich mich eh nicht an einer BV halte, wozu brauche ich überhaupt noch eine?
Erstellt am 26.04.2019 um 13:36 Uhr von celestro
"Wenn ich mich eh nicht an einer BV halte, wozu brauche ich überhaupt noch eine?"
Weil es Situationen geben kann, in denen die Abweichung vom Grundsatz sinnvoll sein kann.
Erstellt am 26.04.2019 um 13:41 Uhr von Enigmathika
Nein, Ihr könnt nicht einfach beschließen, dass Ihr etwas nicht macht, wozu Ihr per Betriebsvereinbarung verpflichtet worden seid.
Erstellt am 26.04.2019 um 14:00 Uhr von Enigmathika
"Jetzt wurde ein Beschluss gefasst das wir es doch nicht machen.
Ist das rechtens?"
"Es könnte sein das ein BRM mitliest. Deswegen möchte ich nicht genauer werden."
Befürchtest Du, dass ein anderes BRM Dir übelnimmt, dass Du Informationen sammelst? Oder möchtest Du nicht, dass andere BRM erfahren, ob das rechtens ist oder nicht?
Wenn ein Mitarbeiter durch das Nicht-Einhalten der Betriebsvereinbarung Nachteile erdulden muss, sollte euer Betriebsrat mal darüber nachdenken, was er da eigentlich tut.
Eine Betriebsvereinbarung gilt doch für alle Mitarbeiter, die vom Betriebsrat vertreten werden, inkl. der Betriebsratsmitglieder selbst. Wie könnte der BR da einen Beschluss fassen, dass sie für ihn nicht gilt?
Erstellt am 26.04.2019 um 14:01 Uhr von nicoline
Ich schließe mich Enigmathika an. Der Inhalt einer BV ist einklagbares Recht für die Beschäftigten.Abweichung vom Inhalt ist nur durch offizielle Änderung möglich.