Erstellt am 25.09.2007 um 13:35 Uhr von Werner
Hallo Fragezeichen,
natürlich kann ein BR kündigen.
Der erschwerte Sonderkündigungsschutz gilt nur für den ArbGeb. damit der nicht gut arbeitende BR`s ohne extreme Schwirigkeiten rauswerfen kann.
Erstellt am 25.09.2007 um 13:45 Uhr von Mona-Lisa
@Fragezeichen,
"....Arbeitnehmer können ebenfalls fristlos kündigen
Eine Besonderheit gilt für Beschäftigte, die laut Tarifvertrag unkündbar sind: Angestellte im öffentlichen Dienst zum Beispiel. "Das Beschäftigungsverhältnis kann hier nur durch die fristlose Kündigung beendet werden", so Rechtsexpete Hermann. Hier wird meist eine Kündigung mit sozialer Auslauffrist ausgesprochen, die der ordentlichen Kündigungsfrist entspricht.
Übrigens: Auch Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. "Sie machen meistens davon Gebrauch, wenn die Lohnzahlungen über eine längere Zeit ausgeblieben sind", führt Arbeitsrechtler Kramer aus. Gab es keine Änderung nach ihren Mahnungen, dürfen sie fristlos kündigen.
Weitere Gründe für eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers können sein: der Verstoß gegen die Arbeitsschutzbedingungen, eine Beleidigung durch den Arbeitgeber oder arbeitsplatzbedingte Krankheiten. Doch auch hier sollten sich Betroffene über die richtige Vorgehensweise noch einmal juristischen Rat einholen....."
http://inhalt.monster.de/12245_de-de_p1.asp
Ansonsten kann der AG auf die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen bestehen!
Erstellt am 25.09.2007 um 16:24 Uhr von peanuts
"... wenn ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnis nicht mehr tragbar ist?"
Darunter kann man sich Alles und Nichts vorstellen!
Interessant wird die Beurteilung durch die Agentur für Arbeit sein, wenn ein nicht ordentlich kündbarer Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz durch eine Eigenkündigung und dann auch noch fristlos aufgibt...
Erstellt am 25.09.2007 um 16:27 Uhr von Marcus
Wenn sich das Fortbestehen eines Vertragsverhältnisses am 25.09. als nicht mehr tragbar herausstellt und deshalb innerhalb der nächsten 3 Werktage von Seiten des Arbeitnehmers fristlos gekündigt werden soll, so wird der Arbeitnehmer in aller Regel deshalb nicht bei der Agentur vorsprechen.