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Kann Ersatzmitglied fernbleiben - weil es eh nicht in dieser Materie eingearbeitet ist?

K
karl1
Jan 2018 bearbeitet

hallo, haben morgen br-sitzung. wir haben ein infogespräch wegen einer neuen betriebsvereinabrung - hier wurden schonb mehrmals gespräche geführt. ein mitglied ist im urlaub - kann ich ein ersatzmitglied weglassen weil es eh nicht in dieser materie eingearbeitet ist - sprich von den vorherigen sitzungen nichts mitbekommen hat und eh nur rumsitzen würd eoder MUSS ich einladen ?

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Community-Antworten (8)

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Heinz

25.09.2007 um 13:01 Uhr

du musst das Ersatzmitglied einladen, wenn ihr einen Beschluss fassen wollt; und es muss auch das richtige Ersatzmitglied sein. Ich würde es abetr auch einladen, wenn`s nur ein Beratungsgespräch ist, damit entgehst Du einem evtl. Manipulationsvorwurf!!! Informiere es vorher über den Stand der Dinge.

M
Mona-Lisa

25.09.2007 um 13:02 Uhr

@karl1, lad schleunigst das betreffende Ersatzmitglied ein! Was soll denn diese Begründung? Das Ersatzmitglied hat ein Recht, das verhinderte BR-Mitglied zu vertreten!

H
huddel

25.09.2007 um 13:08 Uhr

Hallo Kollege,

wenn du einen bestandsfähigen Beschluss fassen willst, dann auf jeden Fall. Du würdest wegen nicht ordnungsgemässer Einladung jedes beschlussverfahren verlieren. Zusätzlich kann das nicht geladene Ersatz-Mitglied dich wegen Behinderung betriebsrätlicher Tätigkeit unter Druck setzen. Es steht Ihm zu das verhinderte Mitglied zu vertreten.

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Peanuts

26.09.2007 um 11:58 Uhr

"kann ich ein ersatzmitglied weglassen weil es eh nicht in dieser materie eingearbeitet ist - sprich von den vorherigen sitzungen nichts mitbekommen hat und eh nur rumsitzen würd eoder MUSS ich einladen ?"

Wenn "nichts mitgekommen hat" und "eh nur rumsitzen" ein Grund wäre, Betriebsratsmitglieder/Ersatzmitglieder nicht laden zu müssen, dürfte mancher Betriebsrat künftig beschlussunfähig sein...

T
tamirasun

26.09.2007 um 13:42 Uhr

Gar nicht böse gemeint, aber hier würde ich sogar mal den Tip geben an einem Grundseminar teilzunehmen....

Wie schon gesagt, das Ersatzmitglied hat ein Recht an den Sitzungen teilzunehmen, wenn dies durch den Ausfall eines ordentlichen Mitglieds gerechtfertigt ist.

Hier kann sich auch der Kündigungsschutz für das Ersatzmitglied begründen!!

I
Immie

26.09.2007 um 13:52 Uhr

@karl1

Ob du es glaubst oder nicht, auch Ersatzmitglieder haben "tolle" Ideen...

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pirat

26.09.2007 um 14:53 Uhr

@"karl1,

hast du ein Problem mit EBRM?

.....nicht in dieser materie eingearbeitet ist .....dann aber hurtig Sonst könnte man dir vielleicht Teamunfähigkeit attestieren !

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peters

27.09.2007 um 00:02 Uhr

karl1

denk doch mal bitte einen Schritt weiter: der nächste BRV befürchtet, dass ein Ersatzmitglied eventuell einem Beschluss nicht zustimmen wird. Also lädt der BRV das Ersatzmitglied lieber gar nicht erst ein - Begründung "der ist ja eh nicht informiert."

Für eine solche Willkür ist im BR kein Platz !!! Der Manipiulation wären Tür und Tor geöffnet.

Es ist halt eure Aufgabe, vor einem Beschluss den Ersatzmitgliedern den Sachverhalt und Eure Ansicht dazu stichhaltig zu erläutern. Und ihr müsst ihm (ggf. vorher) die Möglichkeit geben, erforderliche Unterlagen zu lesen.

Auch wenn in einem Infogespräch noch kein Beschluss gefasst wird: Das Ersatzmitglied hat ein Recht zur Teilnahme !!! Dann musst du auch später nicht mehr jammern, es habe " eh nichts mitbekommen".

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