Umgang mit Überstunden durch BR- Arbeit in Kurzabeit
Hallo Liebe Kollegen! Unser AG hat seit einem Monat Kurzarbeit angemeldet. Da wir im Schichtbetrieb arbeiten ist es unumgänglich, dass bei BR Sitzungen Überstunden anfallen. Meines Wissens nach dürfen während einer Kurzarbeit keine Überstunden gemacht werden. Das ist auch die Anweisung unserer Geschäftsführung. Wie verfahren wir nun mit den Angefallen Stunden, die durch die Sitzungen entstehen? Gibt es da vom Gesetzgeber Richtlinien? Mein Vorschlag wäre, Die stunden zeitnahe (möglichst noch im selben Monat!) abzubummeln.
MfG
Community-Antworten (1)
26.04.2019 um 11:21 Uhr
Dein Vorschlag ist genau der richtige Weg.
§ 37 Abs. 3 BetrVG Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten
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