Hallo Liebe Kollegen!
Unser AG hat seit einem Monat Kurzarbeit angemeldet. Da wir im Schichtbetrieb arbeiten ist es unumgänglich, dass bei BR Sitzungen Überstunden anfallen. Meines Wissens nach dürfen während einer Kurzarbeit keine Überstunden gemacht werden. Das ist auch die Anweisung unserer Geschäftsführung. Wie verfahren wir nun mit den Angefallen Stunden, die durch die Sitzungen entstehen? Gibt es da vom Gesetzgeber Richtlinien? Mein Vorschlag wäre, Die stunden zeitnahe (möglichst noch im selben Monat!) abzubummeln.

MfG