Stimmrecht Gesamtjugendauszubildendenvertretung im GBR?
Hallo KollegInnen, meine Frage ist, ob die Gesamtjugendauszubildendenvertretung im Gesamtbetriebsat ein Stimmrecht haben? Und wenn ja zu welchen Themen? Und wenn weiter ja, wo steht das? Im Voraus Danke für eure Tipps.
Community-Antworten (2)
24.09.2007 um 19:56 Uhr
§51 , §66, §67 , §73 BetrVG Ihr habt ein Stimmrecht soweit der zu fassende Beschluss "überwiegend" jugendliche oder auszubildende ArbN betrifft. Der Begriff "überwiegend" ist quantitativ zu verstehen. Der Beschluss muss zahlenmäßig mehr jug. oder auszub. ArbN als andere Arbn betreffen .
25.09.2007 um 11:31 Uhr
Danke immi, Deine Antwort hat mit weitergeholfen.
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