Betriebsbedingte Kündigungen - Mit welcher Begründung können wir den Kündigungen wiedersprechen?
Hallo alle zusammen, ich brauche mal wieder eure Hilfe. Wir sind ein Zeitungsverlag mit Anteilen an einem Postdienst. Jetzt ist es so, das die Vorsortierung bei uns aufgelöst (9 MA) werden soll und unter dem Postdienst in einer anderen Stadt weitergeführt wird. Die Kündigungen liegen uns vor. Ein Teil der MA`s ist bereit in der anderen Stadt zu arbeiten. Mit welcher Begründung können wir den Kündigungen wiedersprechen? (§111 ?)
Ein anderes Problem ist das der Ag bei der Anforderung MA-Listen durch den Wahlvorstand absichtlich/unabsichtlich:-) einen Gebietsteil vergessen hat. Ist die Br-Wahl dadurch noch anfechtbar oder dürfen wir die Kollegen auch ohne Neuwahl vertreten?
Community-Antworten (9)
25.09.2007 um 17:21 Uhr
sielberpfeil! Dies ist schwierig zu beantworten. Ich würde sagen, die Wahl kann angefochten werden. Haben die Kollegen mitgewählt, würde ich sagen, könnt ihr sie auch vertreten. Bin mir aber nicht sicher. Um allen Ärger aus dem Wege zu gehen, frag bei der Gewerkschaft oder bei einem Anwalt nach. Bei dem anderen kannst du vielleicht § 102 BetrVG anwenden. Die MA sind bestimmt mit oder ohne Umschulung in einem anderen Bereich einsetzbar. Macht euch stark für sie.
25.09.2007 um 18:36 Uhr
Danke Rosa, haben uns in der BR-Sitzung heute auf §102 Absatz 3 geeinigt und alles an unseren PA gegeben.
Bei der anderen Sache ist die Gew. eingeschaltet und wir forschen weiter.
25.09.2007 um 19:07 Uhr
"Haben die Kollegen mitgewählt, würde ich sagen, könnt ihr sie auch vertreten."
Wie kann ich wählen, wenn ich nicht auf Wählerliste gestanden habe?
"Ist die Br-Wahl dadurch noch anfechtbar ..."
Die Wahl dürfte doch schon etwas länger zurück liegen! Und auf "Feststellung der Nichtigkeit" würde ich mit Sicherheit NICHT klagen...
"oder dürfen wir die Kollegen auch ohne Neuwahl vertreten?"
Wenn es Arbeitnehmer Eures Betriebs sind und dieser Gebietsteil nicht im Sinne des §4 BetrVG zu werten ist, seid Ihr zuständig!
"Mit welcher Begründung können wir den Kündigungen wiedersprechen? (§111 ?) "
Ist Euch die Auflösung der Vorsortierung etwa erst mit den Kündigungsanhörungen bekannt geworden?
"... haben uns in der BR-Sitzung heute auf §102 Absatz 3 geeinigt "
Da seid Ihr ja zumindest an der richtigen Stelle gelandet! Ihr habt jeden Widerspruch hoffentlich einzeln begründen können und nicht nur pauschal auf den "Absatz 3" verwiesen...
25.09.2007 um 20:17 Uhr
Konstituierende Sitzung war 09.07.07
"Wenn es Arbeitnehmer..."
Die Zustellung ist auf 8 Gebiete aufgeteilt. Das unter den Tisch gefallene Gebiet läuft so unter unserer Gebietsnr. und wird von unserem Gebietsverantwortlichen betreut. Einziger Unterschied: Zu seiner Entlastung ist ein Standortverantwortlicher eingesetzt, ohne größere Weisungbefugnis.
Widerspruchsbegründung gegeben Möglicher Einsatz im zweiten Zustellgang. Hier werden immer Leute gesucht.
25.09.2007 um 23:10 Uhr
"Konstituierende Sitzung war 09.07.07"
Dieses Datum spielt keine Rolle; über eine Wahlanfechtung solltet Ihr gar nicht erst nachdenken...
"Widerspruchsbegründung gegeben Möglicher Einsatz im zweiten Zustellgang. Hier werden immer Leute gesucht."
Möglich kann vieles sein... in 1 Tag, 1 Monat, 1 Jahr...
Das ist doch kein ordentlich begründeter Widerspruch! Entweder gibt es vor Ablauf der Kündigungsfrist freie Stellen (von denen Ihr wissen solltet) oder nicht! Die sind dem Arbeitgeber als Alternative zur Kündigung konkret aufzuzeigen.
Habt Ihr bereits eine abschließende Stellungnahme abgegeben? Falls nein, ist die Anhörungsfrist schon abgelaufen?
25.09.2007 um 23:36 Uhr
Hallo peanuts, wir wollen die Wahl auch nicht anfechten und hoffen das dies auch nicht von anderer Seite geschieht.
Die Stellungsnahme ist noch nicht raus und die Anhörungsfrist läuft am 01.10. aus. Der PA erfährt morgen wieviel Stellen konkret frei sind.
25.09.2007 um 23:52 Uhr
Was soll Euer PA (Personalausschuss??) konkret tun?
Prüfen, Widersprüche/Bedenken formulieren, Beschlüsse fassen?
Wann habt Ihr die Anhörungen erhalten?
26.09.2007 um 00:07 Uhr
"Was soll der PA tun" Die Summe der zu besetzenden Stellen feststellen, Widersprüche mit dem Hinweis auf die freien Stellen formulieren.
Die Anhörung haben wir gestern bekommen.
26.09.2007 um 00:35 Uhr
Wünsche Euch viel freie (geeignete) Stellen und ordentliche Widersprüche!
Fragt im Vorfeld bei den betroffenen KollegInnen nach, zu was die bereit wären!
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