Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Unser Unternehmen besteht aus mehrer Teilunternehmen die rechtlich selbstständig sind. Nun werden alle Auszubildenden in der Holding angestellt. Einen Betriebsrat gibt es aber in der Holding nicht, sondern nur in den produzierenden Unternehmen. Darf dennoch eine JAV gewählt werden, da diese ja eigentlich nur in Abhängigkeit vom BR agieren kann?

Würde mich über eine baldige Antwort freuen.