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JAV ohne BR?

R
Russlan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Unser Unternehmen besteht aus mehrer Teilunternehmen die rechtlich selbstständig sind. Nun werden alle Auszubildenden in der Holding angestellt. Einen Betriebsrat gibt es aber in der Holding nicht, sondern nur in den produzierenden Unternehmen. Darf dennoch eine JAV gewählt werden, da diese ja eigentlich nur in Abhängigkeit vom BR agieren kann?

Würde mich über eine baldige Antwort freuen.

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Community-Antworten (1)

H
HF

24.09.2007 um 14:09 Uhr

Ich fürchte nein:

Zur Durchführung einer JAV Wahl bedarf es dem Gesetz nach gewisser Voraussetzungen.

In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und in denen es einen Betriebsrat gibt, ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen § 60 BetrVG. Den Anstoß zur Wahl einer JAV kann der Arbeitgeber, der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretenen Gewerkschaft geben.

Ohne BR geht das nicht.

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