Erstellt am 26.02.2008 um 21:21 Uhr von Lotte
SBV,
bei mehr als 50 Wahlberechtigten, findet das normale Wahlverfahren Anwendung. Du kannst Dir beim Integrationsamt Materialien für die Wahl besorgen und Dich hier recht umfassend informieren:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_download.php/_c-599/i.html
http://www.schwbv.de/wahlen.html