Neuwahl Schwerbehindertenvertretung bei Fusion?
Bei uns wird ein neuer Landesbetrieb aus zwei Dienststellen (öffentl. Dienst) errichtet. Damit erlischt die Schwerbehindertenvertretung. Wann, wer, und wie muß nun gewählt werden. Der neue Landesbetrieb hat mehr als 50 schwerbehinderte Menschen zu vertreten.
Community-Antworten (1)
26.02.2008 um 22:21 Uhr
SBV, bei mehr als 50 Wahlberechtigten, findet das normale Wahlverfahren Anwendung. Du kannst Dir beim Integrationsamt Materialien für die Wahl besorgen und Dich hier recht umfassend informieren: http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_download.php/_c-599/i.html http://www.schwbv.de/wahlen.html
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