Erstellt am 24.04.2019 um 22:34 Uhr von DummerHund
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/soziale-angelegenheiten/mitbestimmungsrecht-betriebsrat-ordnung-und-verhalten-der-arbeitnehmer-im-betrieb/
Und nicht immer auf den Chef hören, ihr seit eine eigenständige Einheit.
Erstellt am 25.04.2019 um 09:19 Uhr von Kjarrigan
https://www.arbeitsrechte.de/handyverbot-am-arbeitsplatz/
Erstellt am 25.04.2019 um 11:38 Uhr von moreno
ArbG München, Beschluss v. 18.11.2015, Az.: 9 BVGa 52/15
1. Ein generelles Verbot der Benutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 I Nr. 1 BetrVG. (amtlicher Leitsatz)