W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung Handyverbot

L
Linessi
Apr 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, unser Arbeitgeber eine Info zum Handy- Verbot während der Arbeitszeit ausgehängt. Und hat dies zu uns gesagt wir hätten in dieseAngelegenheit keine Mitbestimmung. Aber in der Hausordnung steht nichts konkreteshierzu, nur dass keine Bilder und Spionagevideos gemacht werden dürfen. Wie sieht die Rechtslage aus? Danke für eure Hilfe.

48403

Community-Antworten (3)

D
DummerHund

25.04.2019 um 00:34 Uhr

M
Moreno

25.04.2019 um 13:38 Uhr

ArbG München, Beschluss v. 18.11.2015, Az.: 9 BVGa 52/15

  1. Ein generelles Verbot der Benutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 I Nr. 1 BetrVG. (amtlicher Leitsatz)

Ihre Antwort