Erstellt am 14.08.2018 um 11:12 Uhr von ganther
Eine einigungsstelle dazu. AG ist mit seinem Verbot zu 100% durchgekommen. AN dürfen während der Arbeitszeit das Handy nicht nutzen. Nur in der Pause in Bereichen in den keine Kollegen durch die Nutzung gestört werden können
Erstellt am 14.08.2018 um 11:41 Uhr von Pjöööng
Keine Mitbestimmung ==> keine BV.
Erstellt am 14.08.2018 um 11:57 Uhr von celestro
was für einen Sinn würde eine BV "Handyverbot am Arbeitsplatz" überhaupt machen ? Was will man da rein schreiben ? Das am Arbeitsplatz Handys verboten sind ?
Erstellt am 14.08.2018 um 12:19 Uhr von ganther
Bei uns war die Frage der Mitbestimmung durchaus ein Thema da der AG wollte dass Handys auch nicht am Arbeitsplatz liegen dürfen und auch nicht geladen werden dürfen. Mit dem aufladen ist er natürlich durchgekommen. Beim ablegen am Arbeitsplatz teilweise. Es ist nun untersagt dass es eingeschaltet in der nähe von elektrischen Geräten abgelegt werden darf
Erstellt am 16.08.2018 um 07:50 Uhr von bitsches