Erstellt am 21.09.2007 um 18:36 Uhr von knut
Hi
ich würde einfach mal mehr mit dem BetrVG arbeiten und sie die konsequenzen für ihr handeln oder nichthandeln spüren lassen, gesetze sind ja nicht nur zum lesen da sondern um sie anzuwenden. da würde ich erstmal ansetzen. den aufsichtsrat könnt ihr da außen vor lassen, ihr macht euch ja mehr zum "hansel" wenn ihr wie kleine jungs zu denen rennt anstatt dem vorstand mal die ganze härte des gesetzes vor augen zu führen. spätestens wenn sie vor gericht mal bluten müssen haben sie auch respekt vor euch...ist wie bei der kindererziehung!
Erstellt am 21.09.2007 um 19:05 Uhr von pirat
@knut ,
mal bluten müssen haben sie auch respekt vor euch...ist wie bei der kindererziehung!
Hä?? Was ist daß den für eine bizarre Formulierung, ist ja völlig daneben.
Ahoi, Anakonda,
was euere Rechte sind, als BR steht im BetrVG,
faßt den entsprechenden Beschluss und beauftragt mit der Wahrnehmung einen RA.
Kontaktiert die GEW zusätzlich.
Erstellt am 21.09.2007 um 19:13 Uhr von Kölner
@Anakonda
Je nach Rechtsform und/oder Funktion des AR ist der Weg zu diesen die grundverkehrte Vorgehensweise.
UmwG, BetrVG, GmbHG, AktG ... sollten - wenn sie denn um- und eingesetzt werden können - angewendet werden!
Zumal:
Der Ansprechpartner des BR's ist nicht der AR. Aber der AR hat auch AN-Vertreter...
Erstellt am 21.09.2007 um 21:06 Uhr von hondo
Hallo Anakonda,
wer sich in einem Betriebsrat wählen lässt, sollte sich dann mehr mit dem BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) beschäftigen als mit Schöner Wohnen, Fernsehzeitung, usw. Versuchts einmal mit §87, bzw. §90 BetrVG, da ist eine Menge rauszuholen; man kann Informationen auch erzwingen! Schneller als das Arbeitsgericht entscheidet die Einigungsstelle. Egal was ihr macht, aber macht was, sonst seit ihr ganz schnell ausgehebelt!!
Bernd
Erstellt am 22.09.2007 um 23:37 Uhr von knut
@ pirat
das war ja nun nicht wortwörtlich gemeint sondern einfach nur mal krass auf den punkt gebracht um dem ganzen mehr ausdruck zu verleihen. einige AG"s nehmen einen BR erst dann für voll wenn sie einmal die härte des gesetzes am eigenen leibe erfahren haben. du nimmst wohl jedes wort gleich super ernst!
kinder verbrennen sich an der heißen herdplatte obwohl man vorher mehrmals darauf aufmerksam gemacht hat das sie heiß ist. spätestens dann haben sie es verstanden, genau wie viele AG"s. das war nur ein bildlicher vergleich, kein grund sich sofort angepisst zu fühlen!
Erstellt am 24.09.2007 um 20:41 Uhr von kläuschen
@ pirat
"was ist das denn für eine bizarre formulierung, ist ja völlig daneben"
was bist du denn für ne flennsuse, du bist im BR wahrscheinlich auch ein ganz harter......
Erstellt am 24.09.2007 um 21:13 Uhr von pirat
@kläuschen,
wenn du mal ein *Klaus* bist wirst du daß verstehen.........
Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann.
Über dieses Niveau sind wir beide doch wohl raus...diskutiere ernsthaft oder laß es!