Unzufrieden mit den Vorständen - Aufsichtsrat kontaktieren?
Hallo zusammen, ich hätte da mal eine Frage an die "Allgemeinheit" ;-)
Wir (also unser BR-Gremium) sind schon seit längerem mit der Zusammenarbeit mit unseren Vorständen unzufrieden. Wir erhalten kaum Infos wenn Einstellungen vorgenommen werden, Umsetzungen stattfinden etc. Kurzum: das Verhältnis kann man nicht gerade als Vertrauensvoll bezeichnen. Auch nehmen unsere VO´s kein Blatt mehr vor dem Mund und drohen offen mit Konsequenzen, wenn wir uns zu sehr ans die gesetzlichen Grundlagen halten....anscheinend müssen VO´s keine Gesetze mehr beachten, erleichert natürlich die Arbeit ;-)
Unsere Firma steht vor einem größeren Umbruch, wir werden mit anderen Firmen in naher Zukunft eine Art Allianz bilden. Daher haben wir das Gefühl, das auch aus dem Grunde unsere Vorstände den BR als nicht mehr existent ansehen.
Einigen Kollegen aus dem Gremium reicht es jetzt und man überlegt, ob man nicht diese Schieflage an den Aufsichtsrat meldet verbunden mit der Hoffnung, das dieser unsere VO´s wieder zur Vernunft bringt.
Daher meine Frage: hat jemand schon mal ähnliches gemacht? Darf der BR überhaupt in solchen Dingen den Aufsichtsrat kontaktieren?
Community-Antworten (7)
21.09.2007 um 20:36 Uhr
Hi ich würde einfach mal mehr mit dem BetrVG arbeiten und sie die konsequenzen für ihr handeln oder nichthandeln spüren lassen, gesetze sind ja nicht nur zum lesen da sondern um sie anzuwenden. da würde ich erstmal ansetzen. den aufsichtsrat könnt ihr da außen vor lassen, ihr macht euch ja mehr zum "hansel" wenn ihr wie kleine jungs zu denen rennt anstatt dem vorstand mal die ganze härte des gesetzes vor augen zu führen. spätestens wenn sie vor gericht mal bluten müssen haben sie auch respekt vor euch...ist wie bei der kindererziehung!
21.09.2007 um 21:05 Uhr
@knut ,
mal bluten müssen haben sie auch respekt vor euch...ist wie bei der kindererziehung! Hä?? Was ist daß den für eine bizarre Formulierung, ist ja völlig daneben.
Ahoi, Anakonda, was euere Rechte sind, als BR steht im BetrVG, faßt den entsprechenden Beschluss und beauftragt mit der Wahrnehmung einen RA. Kontaktiert die GEW zusätzlich.
21.09.2007 um 21:13 Uhr
@Anakonda Je nach Rechtsform und/oder Funktion des AR ist der Weg zu diesen die grundverkehrte Vorgehensweise. UmwG, BetrVG, GmbHG, AktG ... sollten - wenn sie denn um- und eingesetzt werden können - angewendet werden!
Zumal: Der Ansprechpartner des BR's ist nicht der AR. Aber der AR hat auch AN-Vertreter...
21.09.2007 um 23:06 Uhr
Hallo Anakonda,
wer sich in einem Betriebsrat wählen lässt, sollte sich dann mehr mit dem BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) beschäftigen als mit Schöner Wohnen, Fernsehzeitung, usw. Versuchts einmal mit §87, bzw. §90 BetrVG, da ist eine Menge rauszuholen; man kann Informationen auch erzwingen! Schneller als das Arbeitsgericht entscheidet die Einigungsstelle. Egal was ihr macht, aber macht was, sonst seit ihr ganz schnell ausgehebelt!!
Bernd
23.09.2007 um 01:37 Uhr
@ pirat das war ja nun nicht wortwörtlich gemeint sondern einfach nur mal krass auf den punkt gebracht um dem ganzen mehr ausdruck zu verleihen. einige AG"s nehmen einen BR erst dann für voll wenn sie einmal die härte des gesetzes am eigenen leibe erfahren haben. du nimmst wohl jedes wort gleich super ernst! kinder verbrennen sich an der heißen herdplatte obwohl man vorher mehrmals darauf aufmerksam gemacht hat das sie heiß ist. spätestens dann haben sie es verstanden, genau wie viele AG"s. das war nur ein bildlicher vergleich, kein grund sich sofort angepisst zu fühlen!
24.09.2007 um 22:41 Uhr
@ pirat "was ist das denn für eine bizarre formulierung, ist ja völlig daneben" was bist du denn für ne flennsuse, du bist im BR wahrscheinlich auch ein ganz harter......
24.09.2007 um 23:13 Uhr
@kläuschen, wenn du mal ein Klaus bist wirst du daß verstehen.........
Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann.
Über dieses Niveau sind wir beide doch wohl raus...diskutiere ernsthaft oder laß es!
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