Erstellt am 21.09.2007 um 13:48 Uhr von pirat
Ahoi, Taggy,
......Habe bisher keine Infos finden können....
Suchfuntion..JAV Übernahme
Kündigungsschutz von Mitgliedern der JAV
Mitglieder der JAV genießen einen besonderen Kündigungsschutz, § 15 KSchG.
Nach § 78a BetrVG muss der Arbeitgeber einem Auszubildenden der Mitglied der JAV ist, drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich mitteilen, wenn er nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit übernehmen will.
müssen tut ein AG nicht.
http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp52.htm
Erstellt am 21.09.2007 um 13:59 Uhr von pirat
noch was....google sei Dank!
http://www.verdi-bayern-fb09.de/jav/uebernahme.htm
Wenn ein JAV-Mitglied die Übernahme verlangt hat, kann sein Arbeitgeber den Übergang in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis nur durch ein für ihn günstiges Urteil des Arbeitsgerichts verhindern. Dazu muss er/sie das Arbeitsgericht innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende des Ausbildungsverhältnisses anrufen. Solch ein Auflösungsantrag der Arbeitgeberseite ist begründet, wenn die Übernahme unter Berücksichtigung aller Umstände dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.
Erstellt am 21.09.2007 um 15:12 Uhr von Taggy
Danke schon mal für die Tipps, denn so kenn ich das auch nur. Hatte halt auch nichts derartiges gefunden dass das aufgelöst worden wäre.
Denke das war dann eine "Ente".
Danke für die Mühen, falls doch jemand etwas findet kann er oder sie es ja noch schreiben.
Schönes Wochenende