Erstellt am 24.04.2019 um 14:41 Uhr von Kratzbürste
Das Recht ist das eine. Der Neid das andere.
Wenn der Kollegin im BEM-Gespräch die Tage zugestanden wurden, ist doch alles klar.
Erstellt am 24.04.2019 um 15:11 Uhr von Schwebifan
Von Neid war bisher keine Rede. Jeder gönnt ihr das.
Es geht darum, dass sie Angst, dass der AG sagen könnte, dass ihre 10 Rest-Urlaubstage verfällt, daher kam sie zu uns.
Erstellt am 24.04.2019 um 15:18 Uhr von Pjöööng
"Hier wurde sie informiert, dass diese Urlaubs-Tage nicht verfallen." Es wäre schon wichtig zu wissen was dort genau gesagt wurde. Es würde mich wundern wenn dies so wie beschrieben gesagt wurde. Und dann wäre noch die Frage ob ihr da etwas zugesichert wurde, oder nur mitgeteilt.
Handelt es sich um Resturlaub aus 2017, den Jahresurlaub von 2018 und den Jahresurlaub von 2019?
Nach der aktuellen Rechtsprechung wäre der Resturlaub aus 2017 wohl am 31.03.2019 verfallen (falls nichts anderes zwischen AN und AG geregelt wurde).
Bei dem Urlaub aus 2018 bin ich mir nicht sicher ob dieser rechtlich auch am 3.03.2019 verfallen sein könnte.
Erstellt am 24.04.2019 um 15:19 Uhr von celestro
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-kein-automatischer-verfall-des-urlaubsanspruchs-wegen-nicht-gestellten-urlaubsantrags
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-c-684-16-urlaub-verfall-eugh-hinweise/
Erstellt am 24.04.2019 um 15:36 Uhr von rsddbr
Zitat Schwebifan: "Ein MA kehrte nach 1 Jahr Krankheit Januar 2018 zurück. [..] Sie war von November 2017 bis Dezember 2018 krank [..]"
Bitte korrigiere die widersprüchlichen Angaben in deiner Frage!
Ich nehme an, die MA kam im Januar 2019 zurück. In diesem Fall dürfte der Urlaubsanspruch aus 2018 erst am 31.03.2020 verfallen, 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (vgl. BAG, Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10).
Im Zweifel hilft aber ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zur Klärung. Sollten Meinungsverschiedenheiten bestehen, sollte man sich mit einem Anwalt beraten.
Erstellt am 24.04.2019 um 16:23 Uhr von Schwebifan
ich habe mich verschieben.
Sie war bis Ende 2017 krank. Fing Januar 2018 an mit 70 Tage Rest-Urlaub.
Heute hat sie immer noch 10 Tage Rest-Urlaub.
Es wurde ihr nur zugesichert "ja natürlich sollen Sie die nehmen. Die verfallen natürlich nicht" Nichts mehr
Erstellt am 24.04.2019 um 16:56 Uhr von Pickel
rsddbr:
"Ich nehme an, die MA kam im Januar 2019 zurück. In diesem Fall dürfte der Urlaubsanspruch aus 2018 erst am 31.03.2020 verfallen, 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (vgl. BAG, Urteil vom 07.08.2012 - 9 AZR 353/10)."
Das ist nicht richtig
Erstellt am 24.04.2019 um 21:32 Uhr von celestro
"Es wurde ihr nur zugesichert "ja natürlich sollen Sie die nehmen. Die verfallen natürlich nicht" Nichts mehr"
Wenn Ihr das zugesichert wurde, sehe ich das Problem nicht.