Erstellt am 21.09.2007 um 13:37 Uhr von Heinz
Hallo Waschbär,
schaltet mal das Integrationsamt ein, der Kollege wird ja einen Schwertbehindertenausweis haben. Das Integrationsamt müsste dann auch die Dolmetscherkosten übernehmen nach § 55 (2) Nr. 4 SGB IX. Lass Dich mal von denen beraten!
Erstellt am 21.09.2007 um 15:08 Uhr von waschbär
Hallo heinz,
das Integrationsamt fällt aus .-(
Der BRM ist nicht in der Freistellung ,ergo ist es nicht sein job .
Er braucht den Dolmetscher zur ausübung des Ehrenamtes BRM .....
Erstellt am 21.09.2007 um 15:19 Uhr von matze83
Hier kleine Tipps, Felltier...
http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/alex/Start.htm
oder hier
http://www.kestner.de/n/dolmetschen/dolmetschen-ausbildung.htm
Schafft euch euren eigenen Dolmetscher - für die Nichtöffentlichkeit. Kosten §40 und gut...
Erstellt am 21.09.2007 um 15:30 Uhr von waschbär
matze83,
äh sprichts du auserfahrung oder per Kristallkugelspliter ? ?
Sorry aber die Zeit drängt und da brauch ich richt was für die Knochen .... keinen Schuss ins blaue darf ich mir nicht erlauben.
Erstellt am 24.09.2007 um 08:46 Uhr von Heinz
Hallo Waschbär,
verstehe nicht, wieso das Integrationsamt ausfällt?? Wenn er BR Mitglied ist, muss er doch auch die erforderliche Unterstützung bekommen, um seinen Job zu machen, oder? Brauch er nicht auch einen Dolmetscher für seine normale Arbeit?? Ist ein Dolmetscher u. U. erforderlich nach § 40 BtrVG?? Würde ein behinderter Kollege nach dem AGG benachteiligt, wenn man ihm keinen Dolmetscher zur Verfügung stellt und er somit sein BR Amt nicht ausüben kann? Klingt alles ein bißchen überkandidelt, ist es sicher auch, aber trotzdem bin ich ganz zuversichtlich, dass ihr dem Kollegen den Dolmetscher besorgen könnt!! Viel Erfolg!
Erstellt am 24.09.2007 um 09:14 Uhr von peanuts
Verstehe die Frage nach einem Dolmetscher nicht! Ob der fast taube Kollege wohl der Gebärdensprache mächtig ist?
Aber jeder sollte doch schreiben und lesen können ...
Erstellt am 24.09.2007 um 09:37 Uhr von waschbär
peanuts,
Ja er kann die gebärdensprache .... das mit dem Lesen und Schreiben ähh Wie soll das gehen in einer Betriebsratssitzung ? Mit 17 BR´s incl BRV ?
Sollen wir was wir sagen auf Tafelnschreiben und hoch halten ????
Erstellt am 24.09.2007 um 10:16 Uhr von Immie
Es gibt ein Urteil nach dem der BR ein Anrecht auf einen Dolmetscher hat.
ArbG Frankfurt 14 BV 170/96
Da die Gebärdensprache §6 BGG als "eigene" Sprache anerkannt ist....
Ob Englisch oder Gebärdensprache dürfte dann ja keine Rolle spielen.
Erstellt am 24.09.2007 um 10:18 Uhr von waschbär
immi,
es geht NUr um die Betriebsratssitzung ! um nichts anders .... Dort ist alles geregelt nur eben bei der BR Sitzung nicht ?!
Erstellt am 24.09.2007 um 10:23 Uhr von Immie
Es heisst:
Anspruch auf Übersetzungen UND Dolmetscher für Sitzungen
Erstellt am 24.09.2007 um 10:26 Uhr von waschbär
Immi,
O-K , ich werde dein "urteil2 mit in den Info Pool legen und für Morgen vorbereiten.
Erstellt am 24.09.2007 um 14:16 Uhr von peanuts
"Sollen wir was wir sagen auf Tafelnschreiben und hoch halten ????"
Ein Computer und ein Beamter dürften Tafeln überflüssig machen! Deutliche und langsame Aussprache dürfte ebenfalls helfen!
Habt Ihr eine SBV?
Falls ja, was sagt die dazu?
Habt Ihr eine Integrationsvereinbarung?
Ist es überhaupt möglich, für jede Sitzung einen Gebärdendolmetscher zu bekommen?
Wie sieht es aus mit einem "Sprachcomputer"? Wie verständigt sich der Kollege am Arbeitsplatz?
Erstellt am 24.09.2007 um 15:08 Uhr von Lotte
waschbär,
eigentlich muss der AG die Kosten für den Dolmetscher zahlen, kann aber beim Integrationsamt einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Vorausgesetzt, dass Ihr dazu einen Beschluss fasst und der AG es mitträgt oder der Kollege direkt mit dem AG redet. Direkt beim Integrationsamt kann der/die KollegIn einen Antrag zur Kostenübernahme für einen Sprachcomputer stellen, den aber eventuell euch der AG zu zahlen hat, der dann wiederum einen Antrag beim IA stellt auf Kostenübernahme. Habt Ihr einen Integrationsfachdienst für Gehörlose? Die helfen weiter.