W.A.F. LogoSeminare

Dolmetscher für BR-Vorsitzenden

S
schnuffel
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in unserem Betreib gerade einen neuen BR gegründet und in der ersten Sitzung unseren Vorsitzenden gewählt.

In der 2. Sitzung hat der Vorsitzende nun einen Mitarbeiter als Dolmetscher hinzugezogen, der nicht als BR gewählt wurde. Dieser diskutiert jetzt fleißig mit, anstatt zu dolmetschen und plaudert dann die in der Sitzung diskutierten Themen munter am Mittagstisch an die übrige Belegschaft weiter. Dennoch besteht der Vorsitzende auf "seinen" Dolmetscher.

Welche Möglichkeit haben übrigen BR-Mitglieder, den Dolmetscher gegen einen Profi auszutauschen? Hat jemand Erfahrung, was ein externer Dolmetscher kostet?

1.87809

Community-Antworten (9)

F
Former

07.04.2010 um 17:40 Uhr

Der Dolmetscher sollte mal auf den § 120 BetrVG hingewiesen werden manches, was er ausplaudert, kann für ihn böse Folgen haben

ansonsten sucht sich nicht der BRV jemanden aus, den er gerne hätte sondern der BR fasst einen Beschluß darüber, daß jemand beauftragt wird

ob es notwendig und erforderlich ist, einen Dolmetscher zu haben und deswegen der AG die Kosten hierfür tragen muß, könnte im Einzelfall schwierig werden

in nachstehendem "Einzelfall" wurde dies bejaht

§ 40 Abs. 2 BetrVG § 80 BetrVG Anspruch auf Übersetzungen und Dolmetscher für Sitzungen

Ein in Deutschland tätiges amerikanisches Unternehmen hat seinem 26-köpfigen Gesamtbetriebsrat mit zwölf ausschließlich englisch sprechenden Mitgliedern korrekte Übersetzungen folgender Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

  • einschlägige Fachliteratur
  • Korrespondenz zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat.

Der Betriebsrat hat darüber hinaus einen Anspruch auf Übersetzung der Protokolle von Betriebsrats- und Ausschußsitzungen. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, einen Dolmetscher für Betriebsrats- und Ausschußsitzungen zur Verfügung zu stellen. ArbG Frankfurt/M., Beschluß vom 5. März 1997 - 14 BV 170/96 (rechtskräftig) AiB 1998, S. 524 mit Anm. Ebel

H
Hannelore

07.04.2010 um 17:53 Uhr

Weiter sollte das BR-Gremium auch darauf achten, dass der Dolmetscher nur seinen Job als Dolmetscher macht, ggf. ihn auch zur Ordnung rufen.

S
schnuffel

07.04.2010 um 18:09 Uhr

... danke für die schnellen Antworten.

Wenn wir versuchen, den BR-Vorsitzenden zu einem Deutsch-Sprachkurs zu überreden, damit er sein Amt besser ausführen kann, wäre der AG dazu verpflichtet diese Kosten zu übernehmen?

P
Petrus

07.04.2010 um 18:17 Uhr

Verpflichtet vielleicht nicht. Es wird ihn auf Dauer aber wohl billiger kommen, als einen ständigen Dolmetscher zu bezahlen...

A
AnneKanne

07.04.2010 um 18:34 Uhr

ich habe da mal eine ganz andere Frage, wie will der BRV denn alles andere regeln, wenn er einen Dolmetscher braucht? Ich meine jetzt Gespräche mit der GL oder das Leiten einer Betriebsversammlung?

S
schnuffel

07.04.2010 um 18:40 Uhr

... ja, das wissen wir auch noch nicht.

5 unserer 7 BR-Mitglieder sind der deutschen Sprache leider nicht wirklich mächtig. Das heißt, daß unsere Sitzungen, Verhandlungen mit unserem Betriebsleiter oder der GF usw. wohl sehr schwierig werden.

Wie das funktionieren soll ist mir auch noch ein Rätsel!

Aber bei uns gab es eine Listenwahl und die auf der entsprechenden Liste ober eingetragenen sind jetzt eben in den BR gerutscht, auch wenn das nicht die Favouriten der Belegschaft waren - leider.

N
nicoline

07.04.2010 um 22:41 Uhr

schnuffel, 5 unserer 7 BR-Mitglieder sind der deutschen Sprache leider nicht wirklich mächtig aber, sie sind gewählt!

und die auf der entsprechenden Liste ober eingetragenen sind jetzt eben in den BR gerutscht, auch wenn das nicht die Favouriten der Belegschaft waren - leider. das wage ich zu bezweifeln, wenn 5 Kandidaten dieser Liste in den BR eingezogen sind!

der nicht als BR gewählt wurde. Dieser diskutiert jetzt fleißig mit, anstatt zu dolmetschen und plaudert dann die in der Sitzung diskutierten Themen munter am Mittagstisch an die übrige Belegschaft weiter. Dennoch besteht der Vorsitzende auf \\\"seinen\\\" Dolmetscher. Damit wäre für mich die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen nicht gewahrt!

B
Brentan

08.04.2010 um 08:53 Uhr

Also als erstes hat nicoline vollkommen recht mit der nicht gewahrten "Nicht Öffentlichkeit" der Sitzung und somit ist es das erste große Problem. Dann kommt für mich hinzu wie es sein kann das ein Mitarbeiter der nicht zum BR gehört während der gesammten Sitzung bei euch sitzt... ( wer macht in der Zeit seine Arbeit und was sagt der AG dazu??" Wodurch begründet der BRV seinen Anspruch eigenständig entscheidungen zu treffen ohne das Gremium vorher um zustimmung zu fragen? Wer hat denn den Mann als Vorsitzenden gewählt wenn er doch ein wohl offensichtliches Massives Defizit mit der Sprache hat?

Ich für meinen Fall würde in der nächsten Sitzung die Anwesenheit des ""Dolmetschers"" verweigern und nach anderen lösungen mit dm BRV gemeinsam suchen und ihm mal erklären wie entscheidungen "Beschlüsse" in einem BR getroffen werden.

Du schreibst das er nicht der einzige im BR ist der Fremdsprachig ist! Kann einer dieser kollegen nicht den Dolmetscher Spielen??? Die sind eh da gehören zum BR und somit rechtlich auf der sicheren Seite!!!!

Ich hoffe das euer BRV nicht der Meinung ist in der nächsten Zeit öfter mal was "ALLEINE" zu entscheiden, da er wohl der Meinung ist er der "CHEFF" des Betriebsrates zu sein!!

Ansonsten würde ich euch dringenst die ersten Schulungen zum thema BR Arbeit empfehlen um mit falschen Vorstellungen rasch auf zu räumen!!

Viel Glück

S
schnuffel

15.04.2010 um 15:16 Uhr

Ich muss meine Anfrage leider noch etwas erweitern:

Unser Arbeitgeber hat uns gerade darüber informiert, daß wir künftig keine Dolmetscher mehr mit zu unseren Sitzungen nehmen dürfen.

Er (... und sein Rechtsanwalt ...) ist der Auffassung, daß wir ein deutsches Unternehmen sind, in dem deutsch gesprochen wird und somit keine Dolmetscher notwendig wären. Nach seiner Aussage wäre das nur in Konzernen notwendig, in dem bei Sitzungen etc. mit dem Arbeitgeber z.B. englisch gesprochen werden müsste.

Wie sollen wir denn unsere Arbeit vernünftig machen, wenn die Hälfte der BR-Mitglieder jetzt kaum mehr versteht, um was es geht?

Ist das denn rechtlich so, wie unser AG uns weis machen will?

Ihre Antwort