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Ausscheiden von BR-Mitgliedern - automatisch auf Grund von Mutterschutz bzw. Elternzeit?

H
hrvatica
Jan 2018 bearbeitet

Scheidet ein ordentliches BR-Mitglied automatisch aus dem Gremium aus, wenn es diesem auf Grund von Mutterschutz bzw. Elternzeit nicht mehr möglich ist, an den Sitzungen teilzunehmen? Falls ja, gibt es ein begränzten Zeitraum?

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Community-Antworten (7)

W
Wichtelmaennchen

21.09.2007 um 13:19 Uhr

Hallo, nein das Mitglied scheidet nicht aus dem Gremium aus, es ist sogar möglich das das Mitglied an den Sitzungen teilnimmt. Das Mitglied hat ja immerhin einen gültigen AV...wenn das Mitglied nicht mehr an den Sitzungen teilnimmt....Erastzmitglied einladen.

A
ambu

21.09.2007 um 13:51 Uhr

Hallo,

aber Obacht beim Nachladen, sonst macht Ihr unter Umständen Eure Beschlüsse ungültig. Es darf nur unter bestimmten Vorraussetzungen nachgeladen werden.

Gruß ambu!

M
Mona-Lisa

21.09.2007 um 13:55 Uhr

@ambu, unter welchen Voraussetzungen? :-))

KH
Kleine Hexe

21.09.2007 um 14:01 Uhr

Könnte ja sein, dass die neue Mama trotz Elternzeit an den BR-Sitzungen teilnehmen will aber aufgrund ihrer Hausfrauen- und Muttertätigkeit verhindert ist weil der Chef (sprich Papa) sich nicht um eine ausreichende Vertretung für die Zeit der BR-Arbeit gekümmert hat. Das ist ja bekanntlich kein ordentlicher Verhinderungsgrund und somit darf kein Ersatzmitglied geladen werden.

Nur so mal so eine konfuse Idee von mir ;-)

Kleine Hexe

H
HF

21.09.2007 um 14:01 Uhr

@ambu wo hast du das denn her ??

§ 25 «Ersatzmitglieder» (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats.

Es ist immer ein Ersatzmitglied zu laden.

§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats (2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch «Ersatzmitglieder» ist zulässig.

U
unwissenderBR

21.09.2007 um 14:14 Uhr

Das sehe ich aber bedenklich: Mutterschutz darf garnicht gearbeitet werden! So ist die Kollegin also verhindert und ein Ersatzmitglied zu laden.

Bei der Elternzeit sehe ich das auch anders, die Kollegin ist für einen befristeten Zeitraum ebenfall verhindert, ein Ersatzmitglied ist zu laden. Sie scheidet doch nicht aus dem Betriebsrat aus! Würde sie an den Sitzungen teilnehmen, hätte sie ja wohl auch einen Entgeltanspruch! Was sagt denn Kölner dazu? Viele Grüße

K
Kölner

21.09.2007 um 21:04 Uhr

@unwissenderBR Zumindest in der Mutterschutzzeit VOR der Geburt könnte die Kollegin teilnehmen, wenn sie denn wollte. In der Elternzeit sowieso.

Demnach: Die Kollegin kann sich ja mal erklären, wie sie es handhaben will. Vielleicht will sie ja geladen werden, sich die Tagesordnung anschauen und danach entscheiden, ob sie verhindert ist, oder nicht!

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