Vergütung Fahrzeit
Ich hätte da mal eine Frage: Bei uns wurde eine Abteilung zu einer gemeinsamen Besprechung durch den Vorgesetzten zusammengerufen. Da wir ein 3- Schichtsystem in Vollkonti haben, hatten natürlich einige MA Freischicht. Nun erhalten sie von der Firma sowohl die Zeit der Versammlung gut geschrieben sowie auch ein Fahrgeld. Aber was ist denn mit der Fahrzeit? Immerhin sind die AN extra an diesem Tag in die Firma gefahren. Müsste die nicht auch gut geschrieben werden? Ist doch bei Betriebsräten die zu den Sitzungen außerhalb ihrer Arbeitszeit erscheinen auch so.
Community-Antworten (1)
25.07.2019 um 12:02 Uhr
Die Kosten um an einer Besprechung teilzunehmen muss der Arbeitgeber in voller Höhe erstatten, also auch die Fahrzeit (Hin und Rückfahrt). Dies gilt natürlich nur, wenn der MA extra deswegen kommt und wieder fährt. Wird im Anschluss an der Besprechung gearbeitet, dann wird die Fahrzeit nicht bezahlt. Wichtig ist dabei, dass das Arbeitszeitgesetz beachtet wird (Ruhezeiten usw.)
Es gibt dazu von WAF ein Podcast, da ging es um eine Betriebsversammlung und der Fall war ähnlich gelagert (MA nach der Schicht zuhause, und kommt extra zur BV und fährt dann wieder - wie wird entschädigt)
Gruß
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