Erstellt am 24.04.2019 um 09:08 Uhr von Betriebsratsbär
Sollte im Gutachten der BG hier tatsächlich solch eine Aussage sein, würde ich gegen dieses Gutachten unvergülich Einspruch erheben und mir eine Fachanwalt hierzu nehmen.
Als Betriebsrat kannst man hier recht wenig machen, da es sich ja nicht um meine Angelegenheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber handelt.
Und die wenigsten Betriebsräte werden auch ausgebildete Ärzte sein, die ein solches Gutachten richtig lesen können.
Daher hol Dir Hilfe von Fachleuten
Erstellt am 24.04.2019 um 09:45 Uhr von celestro
"würde ich gegen dieses Gutachten"
Wo steht etwas davon, das diese Aussage in einem Gutachten stehen soll?
Erstellt am 24.04.2019 um 09:56 Uhr von Pjöööng
Mitunter hilft es, den Sachverhalt objektiv und richtig darzustellen.
" Die BG sagt" --- Die BG ist die Berufsgenossenschaft, also eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und kein Mensch, daher kann sie sicherlich auch nichts "sagen". Möglicherweise hat ein Sachbearbeiter etwas gesagt, oder er hat etwas geschrieben, vielleicht gibt es auch einen Bescheid, oder ein Gutachten. Wer weiß das schon?
"ich bin verflichtst mit schmerztabletten arbeiten zu gehe" --- da melde ich auch mal Zweifel an, dass das so irgendwo geäußert wurde. Die BG kann Dich weder verpflichten, überhaupt zu arbeiten, noch irgendwelche Medikamente zu nehmen. Möglicherweise lehnt sie aber Verletztengeld ab, weil Du aus ihrer Sicht arbeitsfähig bist. Woher sollen wir das wissen?
Erstellt am 24.04.2019 um 21:48 Uhr von Dummerhund
Eine BG wird bestimmt nicht nur was sagen, sondern schriftlich niederlegen. Dieser niedergeschriebene Wortlaut ist dann entscheidend und nicht der Zuruf eines Einzelnen; wie im Fussballstadion.