Abmahnung angemessen?
Ein frisch gewählter Betriebsrat hat eine Abmahnung erhalten, weil er aus Versehen einen monatlichen Newsletter per E-Mail Verteiler statt an Bcc an Cc versendet hat. Das heisst, das jeder der Kunden, der den Newsletter erhält, auch gleich sämtliche anderen Kunden-E-Mail Adressen sehen kann. Ist ein solcher Fehler (der sicherlich menschlich ist, da das Prozedere nicht automatisiert ist) eine Abmahnung wert, oder sollte der Kollege dagegen angehen?
Community-Antworten (4)
20.09.2007 um 18:20 Uhr
@Burkhard ....
es sind viele auch schon wegen kleinerer Lapallien abgemehnt worden, das hat nichts zu bedeuten .... er könnte 20 (unberechtigte) abmahnungen haben in seiner akte und die 21. berechtigte bewirkt nicht mehr oder weniger als wenn es die erste wäre .....
Grundsätzlich geht man NIEMALS gegen eine Abmahnung vor, es kann dir daraus ja kein Schaden entstehen .... hingegen wird alles (was du zugibst) später gegen dich verwendet werden .... deswegen nicht verrückt machen, nach 6 monaten sind sie eh verschwunden aus der akte, spätestens nach 2 jahren ... ihr könntet es aber zum anlass nehmen, eine (freiwillige) BV Abmahnung zu vereinbaren, die dies und noch viel mehr abhandelt ....
20.09.2007 um 18:58 Uhr
Hallo, also das einem aus einer Abmahnung kein Schaden entstehen kann habe ich ja auch noch nicht gehört....,sicher gibt es AG"s die mit den Dingern nur so um sich werfen und nie eine wirkliche Konsequenz folgen lassen aber fakt ist, eine Abmahnung ist immer die Vorbereitung für eine Kündigung!Wenn man also den gleichen Fehler für den man Abgemahnt wurde noch einmal begeht kann der AG dich Kündigen, da sind sich einige Leute nur nicht im klaren drüber.
20.09.2007 um 19:02 Uhr
jugo, ahhh, wegen dem Mandat abgeben .... ich überlege grade was besser für deine belegschaft ist .-(
20.09.2007 um 19:18 Uhr
Burki ich habe mit News Lettern auch so meine Probleme,aber warum sendet ihr die News Letter von W.A.F überhaupt an die Kunden ?? Sind das alles BRMs ?
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