W.A.F. LogoSeminare

Anhörung zu bevorstehenden Kündigungen - Was muss der BR beachten?

V
Versucher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb (53 AN) sollen mehrere Kollegen aus betriebsbedingten Gründen entlassen werden. Dies wurde mir als BRV am 17.09.07 mündlich mitgeteilt. Nun wurde ich zu einer Stellungnahme für zwei konkrete Fälle aufgefordert. Es stehen zwei Namen im Raum, aber wann gekündigt werden soll und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind, wurde mir nicht mitgeteilt. Morgen soll die Anhörung sein, wie verhalte ich mich am Besten, wenn der AG aus meiner Sicht schon einen Fehler begangen hat? Ein BR kann eine Kündigung nicht verhindern, aber ich will den betroffenen Kollegen die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage nicht vermasseln. Was muss ich beachten?

4.35903

Community-Antworten (3)

N
Neugier

20.09.2007 um 18:39 Uhr

Hallo Versucher,

um Deinen Kollegen die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage einzuräumen, muss der BR eigentlich nur der geplanten Kündigung wiedersprechen unter Berücksichtigung des § 102. Aber wenn das alles betriebsbedingte Kündigungen sind, solltet Ihr Euch eher mal Gedanken über einen Interessensausgleich und Sozialplan machen. Was auch wichtig ist: seid ihr als BR rechtzeitig über die geplante Massnahme informiert worden? (§ 111 + 112a) Gruß, Neugier

P
peters

20.09.2007 um 21:48 Uhr

Versucher, so wie du es schilderst, sind die Angaben in der Anhörung unvollständig und diese damit nicht korrekt. Ihr könntet dies auch reklamieren und den Arbeitgeber um Ergänzung der Informationen bitten. Ihr könntet das Anfechten der Anhörung aber auch den Betroffenen (und deren Anwälten) überlassen (im Rahmen der Kündigungsschutzklage). Wie dem auch sein, das wäre nur ein Aufschieben der Kündigungen.

Neugier schrieb, dass zur Sozialauswahl eigentlich der BR eingebunden werden müsste. Ist dies nicht geschehen, kann man die Korrektheit der Sozialauswahl anzweifeln und widersprechen nach §102(3). Wenn die Sozialauswahl dann nach anderen Kriterien durchgeführt wird, müsst ihr euch aber im Klaren drüber sein, dass ihr dann in Kürze zwei Anhörungen für andere Kollegen vorgelegt bekommt.

Der erste Satz von Neugier ist nicht ganz korrekt; die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage hat ein AN immer, egal wie der BR reagiert hat.

Wie ist deine Aussage zu verstehen "morgen soll die Anhörung sein."? Meinst du damit die Sitzung des BR zur Beschlussfassung über die Stellungnahme? Redet Ihr mit den Betroffenen vorher über die Situation? Es wird eure Meinungsfindung möglicherweise erleichtern, wenn Ihr deren Meinung kennt.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen

Älter

Hallo Forum, ich hab mal eine Frage, wie bei Euch die Anhörungsverfahren in der Praxis durchgeführt werden weil ich der Meinung bin, dass wir das nicht ganz so gut machen ;-) Bei uns läuft das so ab

Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen

Älter

bei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info

Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?

Älter

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender

§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung

Älter

Es erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme

Anhörung auf unbefristeten Vertrag - jetzt Vertragsverlängerung

Älter

Hallo, wir hatten letztes Jahr eine Anhörung auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag wurde tatsächlich aber nur befristet abgeschlossen. Jetzt hat unser Gremium eine Anhörung auf e