Anhörung zu bevorstehenden Kündigungen - Was muss der BR beachten?
Hallo zusammen,
in unserem Betrieb (53 AN) sollen mehrere Kollegen aus betriebsbedingten Gründen entlassen werden. Dies wurde mir als BRV am 17.09.07 mündlich mitgeteilt. Nun wurde ich zu einer Stellungnahme für zwei konkrete Fälle aufgefordert. Es stehen zwei Namen im Raum, aber wann gekündigt werden soll und welche Kündigungsfristen einzuhalten sind, wurde mir nicht mitgeteilt. Morgen soll die Anhörung sein, wie verhalte ich mich am Besten, wenn der AG aus meiner Sicht schon einen Fehler begangen hat? Ein BR kann eine Kündigung nicht verhindern, aber ich will den betroffenen Kollegen die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage nicht vermasseln. Was muss ich beachten?
Community-Antworten (3)
20.09.2007 um 18:39 Uhr
Hallo Versucher,
um Deinen Kollegen die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage einzuräumen, muss der BR eigentlich nur der geplanten Kündigung wiedersprechen unter Berücksichtigung des § 102. Aber wenn das alles betriebsbedingte Kündigungen sind, solltet Ihr Euch eher mal Gedanken über einen Interessensausgleich und Sozialplan machen. Was auch wichtig ist: seid ihr als BR rechtzeitig über die geplante Massnahme informiert worden? (§ 111 + 112a) Gruß, Neugier
20.09.2007 um 21:48 Uhr
Versucher, so wie du es schilderst, sind die Angaben in der Anhörung unvollständig und diese damit nicht korrekt. Ihr könntet dies auch reklamieren und den Arbeitgeber um Ergänzung der Informationen bitten. Ihr könntet das Anfechten der Anhörung aber auch den Betroffenen (und deren Anwälten) überlassen (im Rahmen der Kündigungsschutzklage). Wie dem auch sein, das wäre nur ein Aufschieben der Kündigungen.
Neugier schrieb, dass zur Sozialauswahl eigentlich der BR eingebunden werden müsste. Ist dies nicht geschehen, kann man die Korrektheit der Sozialauswahl anzweifeln und widersprechen nach §102(3). Wenn die Sozialauswahl dann nach anderen Kriterien durchgeführt wird, müsst ihr euch aber im Klaren drüber sein, dass ihr dann in Kürze zwei Anhörungen für andere Kollegen vorgelegt bekommt.
Der erste Satz von Neugier ist nicht ganz korrekt; die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage hat ein AN immer, egal wie der BR reagiert hat.
Wie ist deine Aussage zu verstehen "morgen soll die Anhörung sein."? Meinst du damit die Sitzung des BR zur Beschlussfassung über die Stellungnahme? Redet Ihr mit den Betroffenen vorher über die Situation? Es wird eure Meinungsfindung möglicherweise erleichtern, wenn Ihr deren Meinung kennt.
21.09.2007 um 10:03 Uhr
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