Erstellt am 20.09.2007 um 16:39 Uhr von Neugier
Hallo Versucher,
um Deinen Kollegen die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage einzuräumen, muss der BR eigentlich nur der geplanten Kündigung wiedersprechen unter Berücksichtigung des § 102. Aber wenn das alles betriebsbedingte Kündigungen sind, solltet Ihr Euch eher mal Gedanken über einen Interessensausgleich und Sozialplan machen. Was auch wichtig ist: seid ihr als BR rechtzeitig über die geplante Massnahme informiert worden? (§ 111 + 112a) Gruß, Neugier
Erstellt am 20.09.2007 um 19:48 Uhr von peters
Versucher,
so wie du es schilderst, sind die Angaben in der Anhörung unvollständig und diese damit nicht korrekt. Ihr könntet dies auch reklamieren und den Arbeitgeber um Ergänzung der Informationen bitten. Ihr könntet das Anfechten der Anhörung aber auch den Betroffenen (und deren Anwälten) überlassen (im Rahmen der Kündigungsschutzklage).
Wie dem auch sein, das wäre nur ein Aufschieben der Kündigungen.
Neugier schrieb, dass zur Sozialauswahl eigentlich der BR eingebunden werden müsste. Ist dies nicht geschehen, kann man die Korrektheit der Sozialauswahl anzweifeln und widersprechen nach §102(3). Wenn die Sozialauswahl dann nach anderen Kriterien durchgeführt wird, müsst ihr euch aber im Klaren drüber sein, dass ihr dann in Kürze zwei Anhörungen für andere Kollegen vorgelegt bekommt.
Der erste Satz von Neugier ist nicht ganz korrekt; die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage hat ein AN immer, egal wie der BR reagiert hat.
Wie ist deine Aussage zu verstehen "morgen soll die Anhörung sein."?
Meinst du damit die Sitzung des BR zur Beschlussfassung über die Stellungnahme?
Redet Ihr mit den Betroffenen vorher über die Situation? Es wird eure Meinungsfindung möglicherweise erleichtern, wenn Ihr deren Meinung kennt.
Erstellt am 21.09.2007 um 08:03 Uhr von Frank B
http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_sozialauswahl.htm
guckst du hier.