Wir haten eine Interne Stellenausschreibung gehabt, auf der auch ein externer Bewerber (durch Vitamin B) sich beworben hat.
Alles schön und gut. Unterlagen, so wie Zeugnisse usw., haben wir für diese Person nicht erhalten außer ein Lebenslauf. Nach dem wir mehrmals alle Notwendigen Unterlagen schriftlich verlangt haben, verzögert sich doch die Zustimmungsfrist doch so lange bis wir diese Unterlagen vorliegen haben, richtig?
Nun ja, dies interessiert unser Personalchefin wohl nicht und behauptet, dass die Frist der Zustimmung abgelaufen sei und, dass der Jenige nun auch eingestellt werden kann, da der BR keine Äußerungen gegen eine Einstellung des Kandidats gemacht hat.
Wie sollen wir uns nun verhalten? Gibt es da eine Gesetzesgrundlage, auf die wir uns berufen können? Grüße, Bernard