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Fehlende Unterlagen für eine Neueinstellung - was tun?

B
Bernard
Jan 2018 bearbeitet

Wir haten eine Interne Stellenausschreibung gehabt, auf der auch ein externer Bewerber (durch Vitamin B) sich beworben hat. Alles schön und gut. Unterlagen, so wie Zeugnisse usw., haben wir für diese Person nicht erhalten außer ein Lebenslauf. Nach dem wir mehrmals alle Notwendigen Unterlagen schriftlich verlangt haben, verzögert sich doch die Zustimmungsfrist doch so lange bis wir diese Unterlagen vorliegen haben, richtig? Nun ja, dies interessiert unser Personalchefin wohl nicht und behauptet, dass die Frist der Zustimmung abgelaufen sei und, dass der Jenige nun auch eingestellt werden kann, da der BR keine Äußerungen gegen eine Einstellung des Kandidats gemacht hat. Wie sollen wir uns nun verhalten? Gibt es da eine Gesetzesgrundlage, auf die wir uns berufen können? Grüße, Bernard

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Community-Antworten (2)

N
Neugier

20.09.2007 um 18:11 Uhr

Hallo Bernard,

dem BR müssen alle Unterlagen vorgelegt werden, die der AG über die einzustellende Person hat (§ 99). Geschieht dies nicht, kommt die Wochenfrist nicht in Gang. Demnach darf der AG auch niemanden einstellen. Der AG kann laut § 100 auch ohne Eure Zustimmung vorläufig eine Einstellung durchführen, muss aber die Dringlichkeit nachweisen können. Als BR könnt ihr dann (und solltet ihr auch) die Dringlichkeit anzweifeln und danach geht das Ganze vor Gericht. Denn der AG muss sich dann die Zustimmung vom AG ersetzen lassen. Soweit dazu...aber Du schreibst, es hat sich auch ein Externer beworben. Habt ihr evtl. eine Betriebsvereinbarung, die regelt, dass interne Bewerber vorrangig bei EInstellungen zu bahndeln sind? Dann wäre das nämlich die erste Grundlage auf die ihr Euch berufen könnt. Hoffe, ich konnte helfen, Gruß, Neugier

Z
Z.Ickig

20.09.2007 um 20:20 Uhr

......und wenn der Arbeitgeber NUR den Lebenslauf des Bewerbers hat, dann muß er auch nur den an den Betriebsrat weitergeben. Schließlich ist es Sache des Arbeitgebers, welche Unterlagen er bei einer Bewerbung sehen möchte. Ihr werdet es schwer nachweisen können, dass der Arbeitgeber auch andere Unterlagen als diesen Lebenslauf zur Verfügung hat oder hatte, oder?

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