Erstellt am 02.08.2006 um 16:27 Uhr von paula
also der arbeitsvertrag geht euch gar nichts an. das ist reine sache des mitarbeiters. wenn ihr bei gelegenheit die bruttolohnliste anschaut würde ich mal checken ob die eingruppierung mit der übereinstimmt die euch mitgeteilt wurde
Erstellt am 02.08.2006 um 18:13 Uhr von gelini
hallo,
der Arbeitgeber hat folgende Informationspflichten:
- der AG hat euch rechtzeitig, soll heissen mindestens 1 Woche vor der geplanten Durchführung der Einstellung, zu informieren.
- die Info's müssen umfassend sein, d.h. der AG muss seinen Informationsstand KOMPLETT an den BR weitergeben.
das sind die Personalien des Bewerbers (quasi die Bewerbungsmappe)
- Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die betrieblichen Abläufe/Arbeitsplätze, den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme und nicht zu vergessen, die vorgesehene Eingruppierung.
Das dann eine BR-Sitzung statt finden und ihr einen Beschluss fassen müsst, versteht sich ja von selbst, gelle?? ;)
Grussis
gelini