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Unterlagen bei Neueinstellung - welche Unterlagen sind dem BR vorzulegen?

K
Karin
Jan 2018 bearbeitet

Bei Neueinstellung: Welche Unterlagen sind dem BR vorzulegen? Müssen wir den Arbeitsvertrag einsehen bzw. kontrollieren oder ist das die Sache des Mitarbeiters?

2.60902

Community-Antworten (2)

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paula

02.08.2006 um 18:27 Uhr

also der arbeitsvertrag geht euch gar nichts an. das ist reine sache des mitarbeiters. wenn ihr bei gelegenheit die bruttolohnliste anschaut würde ich mal checken ob die eingruppierung mit der übereinstimmt die euch mitgeteilt wurde

G
gelini

02.08.2006 um 20:13 Uhr

hallo, der Arbeitgeber hat folgende Informationspflichten:

  • der AG hat euch rechtzeitig, soll heissen mindestens 1 Woche vor der geplanten Durchführung der Einstellung, zu informieren.
  • die Info's müssen umfassend sein, d.h. der AG muss seinen Informationsstand KOMPLETT an den BR weitergeben. das sind die Personalien des Bewerbers (quasi die Bewerbungsmappe)
  • Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die betrieblichen Abläufe/Arbeitsplätze, den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme und nicht zu vergessen, die vorgesehene Eingruppierung. Das dann eine BR-Sitzung statt finden und ihr einen Beschluss fassen müsst, versteht sich ja von selbst, gelle?? ;)

Grussis gelini

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