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Ersatzmitglieder - an BR-Sitzungen teilnehmen, auch wenn der BR vollzählig anwesend ist?

L
lx79232
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Kann ein Ersatzmitglied regelmäßig an BR-Sitzungen teilnehmen, auch wenn der BR vollzählig anwesend ist? Mögliche Begründung: Damit das Ersatzmitglied informiert ist. Hat ein Ersatzmitglied auch Anspruch auf Bildungsurlaub nach BetrVG 36 (6)?

Danke!

5.05402

Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.09.2007 um 15:59 Uhr

@lx79232 Frage 1: Nein, das geht nicht. Das Gebot der "Nicht-Öffentlichkeit" gilt... Frage 2: Wenn das Ersatzmitglied regelmäßig einspringen muss, ja.

DAH
Der alte Heini

23.09.2007 um 00:03 Uhr

Nein, ein Ersatzmitglied hat kein Anspruch auf Bildungsurlaub oder sonstige Freistellung für Schulungen gem. o.g. Gesetz. Im übrigen ist ein möglicher Anspruch auf Bildungsurlaub nicht von einem Betriebsratsamt abhängig.

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