Erstellt am 20.09.2007 um 09:26 Uhr von uhu
mann o mann, was es alles gibt...nicht zu fassen.
Ohne vorherige ordnungsgemäße Beschlussfassung des BR ist eine Betriebsvereinbarung ungültig.
Siehe §77 , 2 BetrVG und lies die Kommentierungen dazu.
Erstellt am 20.09.2007 um 09:39 Uhr von Mona-Lisa
@Der Biber,
versuch's mal mit -
§ 26 BetrVG DKK, III. Stellung des Vorsitzenden, RN 22! ;-))
Erstellt am 20.09.2007 um 11:06 Uhr von Rollie
Der Vorsitzende dürfte spätestens in Erklärungsnot kommen, wenn er den Nachweis eines Beschlusses antreten muß. Vielleicht sollte ein Gremiumsmitglied den AG darauf hinweisen, das die BV nicht rechtsgültig zustande gekommen ist. Des weiteren sollte man den Vorsitzenden darauf hinweisen, das er seine Kompetenzen mißbraucht und überschritten hat.
Erstellt am 20.09.2007 um 11:13 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
schön von dir wieder mehr zu lesen! :-))
Dem AG dürfte das ziemlich wurscht sein, er kann davon ausgehen, dass die Betriebsvereinbarung mit einer Beschlussfassung abgesegnet wurde...
Vielmehr wäre zu überlegen, ob der BRV an der richtigen Stelle sitzt... ;-))
Erstellt am 20.09.2007 um 11:25 Uhr von Kölner
@all
Je nachdem könnte die BV durchaus Gültigkeit erlangt haben. Vor allem dann, wenn der AG im guten Glauben und Wissen gehandelt hat...
Erstellt am 26.06.2019 um 07:13 Uhr von pkhoschi
Würde mich auch interessieren, gültig ohne Beschluss, oder nicht? Kommentar hierzu finde ich direkt nicht
Erstellt am 26.06.2019 um 09:10 Uhr von wdliss
relativ aktuell (im Gegensatz zu diesem Beitrag aus 2007):
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Beschl. v. 27.04.2018, Az.: 10 TaBV 64/17
"Einer Betriebsvereinbarung, die mangels des erforderlichen Beschlusses des Betriebsrats nicht wirksam zustande gekommen ist, fehlt es an ihrer normativen Wirkung i.S.d. § 77 Abs. 4 BetrVG. Sie ist rechtlich unwirksam."