Erstellt am 22.04.2019 um 07:40 Uhr von Krambambuli
Wenn der AG es so will,mache es und schreibe dazu "Schreiben erhalten und zur Kenntnis genommen - Unterschrift.
Erstellt am 22.04.2019 um 08:38 Uhr von BRHamburg
Die Frage ist, ob es ein Unterschied macht. Auch wenn ein Mitarbeiter geschult wurde können ihm Fehler unterlaufen. Und mit der Verteidigung: Ich wuste das aber nicht! Kommt man selten durch. Den man hat als Mitarbeiter auch die Pflicht sich gewisse Dinge anzueignen die für die Tätigkeit notwendig sind.
Erstellt am 22.04.2019 um 09:50 Uhr von Stellv. BV
Beim nächsten vergehen drohen Sie mir mit Abmahnung.
Erstellt am 22.04.2019 um 18:10 Uhr von BRHamburg
Wie gesagt es macht kein Unterschied ob du die Belehrung unterschreibst. Wenn der AG belegen kann ( notfalls durch Aussage von Kollegen ) das er dir gesagt hat wie du dich verhalten sollst hast du schlechte Karten.