Erstellt am 19.09.2007 um 23:55 Uhr von DonJohnson
Hallo
Also deine Frage ist sehr knapp gehalten, drum fällt die Antwort nicht so leicht. Im Schoof (Betriebsrats Praxis A bis Z Auflage 7) steht unter Difinition Betrieb folgendes: " Betrieb im Sinne des BetrVG ist die rechtlich unselbständige, organisatorisch aber selbständige Einheit, mit der der UN / AG durch Nutzung von Arbeitskräften und sachlichen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt.
Anders ausgedrückt: Der Betrieb ist die Summe der Arbeitsbereiche/Abteilungen, in denen die jeweiligen Arbeits- und Produktionsprozesse stattfinden.
Die organisatorische Selbständigkeit ist ein Wesensmerkmal des betriebsratsfähigen Betriebs. Sie ist gegeben, wenn nach dem gesamten Erscheinungsbild von einer eigenständigen und einheitlichen Organisation mit einheitlicher Leitung gesprochen wird..."
Ich denke, noch mehr muß ich nicht zitieren, oder? Solltest du weitere Fragen haben, schreib mich an!
Erstellt am 20.09.2007 um 06:56 Uhr von Frank B
Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: nö, der BR kann nix dagegen tun.
DJ hat zwar einen Aspekt angesprochen, welcher sehr wichtig ist, nur sind diese Angelegenheiten nach §77 Abs.3 BetrVG zu behandeln. 13. Monatsgehalt ist Sache der Tarifparteien und wenn zwei selbstständige Einheiten vorliegen, kann der AG der einen zahlen und der andere AG eben nicht.