Krankheitsvertretung organisieren nicht durch Stationsleitung
Hallo werte Kolleginnen und Kollegen,
auf unserer Station ist es aktuell so, dass pro Schicht eine Schichtleitung im Dienstplan/ Wochenplan markiert ist und der ist für alles verantwortlich. Krankheitsvertretungen organisieren etc.
Meine Frage: Wenn meine Stationsleitung im Dienst ist ( wir haben insgesamt 4 Leitungen ), muss ich dann auch noch Krankheitsvertretungen suchen obwohl die Leitung im Dienst ist? Schließlich bekommen diese Leitungsgehalt und wir "normale" Pflegekräfte sind eh schon am rotieren auf unserer IMC und dann noch sowas. Ich empfinde das als nicht korrekt, mir soetwas aufzubürden wenn die Leitung selbst im Dienst ist und auch entsprechend vergütet wird.
Wie ist die rechtliche Lage diesbzgl. ?
Community-Antworten (2)
20.04.2019 um 03:36 Uhr
ich habe so meine Zweifel, daß Dir in einem BR-Forum jemand das beantworten kann.
20.04.2019 um 19:47 Uhr
FireSky318, dass pro Schicht eine Schichtleitung im Dienstplan/ Wochenplan markiert ist und der ist für alles verantwortlich. Krankheitsvertretungen organisieren etc. Bei uns wurde das eingeführt, weil eine Aufsichtsbehörde verlangt hat, dass ein/e verantwortliche Person im Dienstplan erkennbar sein muss. Bei uns gibt es nur dann eine "andere" Schichtleitung, wenn von den Stationsleitungen niemand im Dienst ist. Auf einer unserer Betriebsversammlungen hatten wir zu dem Thema "Krankheitsausfall organisieren" einen Arbeitsrechtler als Referenten weil Stationsleitungen wie auch andere KollegInnen sich beschwert hatten, dass sie von der PDL diese Aufgabe übergestülpt bekommen hatten (und zwar zu einem Zeitpunkt, als es noch keine Schichtleitungen gab). Der hat bei der BetrVers ganz klar gesagt, dass es Aufgabe des AG ist, sich darum zu kümmern. Er kann das zwar delegieren, es ist aber unzumutbar, diese Aufgabe erledigen zu müssen, wenn die Stationsleitung/Schichtleitung/anderer MA voll in der Pflege tätig ist (was aufgrund des Personalmangels überwiegend der Fall ist). Das nützt dir jetzt bloß wenig, denn schriftlich hat er das nicht gegeben. Wenn es in deinem Betrieb eine Stellenbeschreibung für deine Berufsgruppe gibt, solltest du nachforschen, ob diese Tätigkeit darin enthalten ist, denn im AV wird darüber nichts stehehn. Oder du fragst gleich nach, auf welcher Rechtsgrundlage der AG der Ansicht ist, diese Tätigkeit auf dich übertragen zu können.
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