Stationsleitung / Betriebsratsmitglied - kann die Stationsleitung dem BR-Mitglied einfach entzogen werden?
Ein Pfleger soll die Stationsleitung verlieren (Bezüge bleiben). Er hat seit ca. 15 Jahren die Stationsleitung. Nebenbei ist er Betriebsratsmitglied. Nach meiner Auffassung kann der Arbeitgeber ihm nicht die Stationsleitung entziehen ! Bitte Euch um Antworten.
Vorab vielen Dank.
Christof Zutt (Betriebsrat)
Community-Antworten (6)
21.03.2006 um 14:24 Uhr
Warum soll der AG das nicht können?
21.03.2006 um 14:25 Uhr
Da habt ihr aber als Betriebsrat eine Mitsprache- und Vetorecht, denn das hört sich arg nach Umsetzung, sprich Versetzung an. siehe § 99 BetrVG
21.03.2006 um 14:47 Uhr
Hallo Kölner,
da es sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 99 handelt.
Christof Zutt
P.S.: Auch ist die Stationsleitung Inhalt seines Arbeitsvertrages.
21.03.2006 um 15:35 Uhr
Hallo,
ich würde mal sagen, wenn das Bestandteil seines AV ist, kommt für den AG nur eine Änderungskündigung in Frage. Das schließt sich aber durch die BR-Tätigkeit aus. Also keine Chance zur Entziehung der Leitung. Auf alle Fälle die Maßnahme ablehnen und zur Not das AGericht entscheiden lassen.
Viele Grüße
nina
21.03.2006 um 17:01 Uhr
Was steht genau im AV? Tarifvertrag? BAT/TVöD?
22.03.2006 um 10:30 Uhr
Hallo Kölner,
der Mitarbeiter ein am 19.06.1991 ein Schreiben vom Verwaltungsdirektor erhalten, darin steht unter anderem:
Sie werden offiziell ab 01. Juli 1991 für die Station III b zur Stationsleitung ernannt. Selbstverständlich kann Ihr Einsatz auch auf jeder anderen Station erfolgen. Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages.
Christof Zutt (Betriebsrat)
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