Hallo, ich habe diesmal eine Frage zum Bereitschaftsdienst in einem Krankenhaus.
Noch gilt bei uns der BAT, ein abgeschlossener TV zur Arbeitszeit sieht in folgender Beziehung keine anderslautende Regelung vor, ab 1.10.07 wird die Regelung konform zum TVöD sein.
Mein Problem:
Wie werden die Bereitschaftsdienststunden gerechnet, wenn der Mitarbeiter ihn wegen Krankheit nicht antreten kann? Bei unserer derzeitigen Lösung im neuen elektronischen Dienstplan kommen die MA auf Minusstunden, weil bei der Dienstplanschreibung die BD-Zeiten schon voll mit eingeplant werden. Es wird nicht wie bisher schriftlich mit 8 Stunden Grundarbeitszeit abgerechnet, auch nicht die 24 h BD die ja im Dienstplan stehen.
Leider habe ich im BAT-Kommentar dazu nichts gefunden.
Wer kann mir helfen?