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Rüpelhafter NL-Leiter - was tun?

R
regiets
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben in unserer Niederlassung einen NL-Leiter der einen sehr rüden Umgangston pflegt. Letzten Freitag veranlasste Er durch seiner Tonart und seiner Gestik ( Aktenordner vor die Füsse knallen, mit der Handfläche auf den Tisch hauen usw. ) das eine Mitarbeiterin in Tränen ausbrach. Ist es möglich den NL- Leiter in einem Schreiben sein Verhalten vorzuwerfen und mitzuteilen, das Er das in Zukunft zu unterlassen hat.

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Community-Antworten (4)

M
matze83

19.09.2007 um 17:32 Uhr

Hi

da sschreiben würde ich an die GL richten, schau dir mal den §85 BetrVG, wenn ihr stärker schiessen wollt die §75 + 104 BetrVG an. Da steht die Antwort.

MFG

R
Rollie

19.09.2007 um 17:41 Uhr

Störung des Betriebsfriedens, denn, wie soll man denn bei dem Krach, den beide veranstalten, vernüftig arbeiten können.

D
dusarra

22.09.2007 um 17:01 Uhr

Hallo,

wir haben einen ähnlich Fall bei uns. Unser NL-Leiter hat letzte Woche einen Azubi aus unserer Werkstatt nach einer teilweise verpatzten Reparatur Unfähigkeit vorgeworfen. Er solle doch mal überlegen, ob er seine Ausbildung wirklich bei uns zu Ende machen wolle. Nach der Ausbildung könne er ja dann irgendwo den "Hof fegen" gehen, zu mehr sei er ja sowieso nicht zu gebrauchen.

Was kann ich als BR hier unternehmen? Ist doch schließlich alles "hörensagen", oder?!?!

MFG

P
pirat

22.09.2007 um 19:40 Uhr

Ahoi, dusarra,

Ist doch schließlich alles "hörensagen", oder?!?!

Als BR höre dir den Azubi und den NL an und laß dir sagen was da los war, dann hast du hören + sagen. Vielleicht folgt dann ja noch handeln

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