Erstellt am 19.09.2007 um 15:32 Uhr von matze83
Hi
da sschreiben würde ich an die GL richten, schau dir mal den §85 BetrVG, wenn ihr stärker schiessen wollt die §75 + 104 BetrVG an. Da steht die Antwort.
MFG
Erstellt am 19.09.2007 um 15:41 Uhr von Rollie
Störung des Betriebsfriedens, denn, wie soll man denn bei dem Krach, den beide veranstalten, vernüftig arbeiten können.
Erstellt am 22.09.2007 um 15:01 Uhr von dusarra
Hallo,
wir haben einen ähnlich Fall bei uns. Unser NL-Leiter hat letzte Woche einen Azubi aus unserer Werkstatt nach einer teilweise verpatzten Reparatur Unfähigkeit vorgeworfen. Er solle doch mal überlegen, ob er seine Ausbildung wirklich bei uns zu Ende machen wolle. Nach der Ausbildung könne er ja dann irgendwo den "Hof fegen" gehen, zu mehr sei er ja sowieso nicht zu gebrauchen.
Was kann ich als BR hier unternehmen? Ist doch schließlich alles "hörensagen", oder?!?!
MFG
Erstellt am 22.09.2007 um 17:40 Uhr von pirat
Ahoi, dusarra,
Ist doch schließlich alles "hörensagen", oder?!?!
Als BR *höre* dir den Azubi und den NL an und laß dir *sagen* was da los war, dann hast du hören + sagen.
Vielleicht folgt dann ja noch *handeln*