Auszahlungspflicht der Überstunden bei Teilzeitkräften im TVöD?
In unserem Krankenhaus gilt der TVöD. Zu den Überstunden im Schichtdienst heißt's, alle Stunden, die bis zum Ende des Dienstplanmonats entstehen und nicht bis zum Endes des Monats ausgeglichen werden können, sind Überstunden und werden mit der Überstundenvergütung vergütet. Bei uns in der Pflege, betrifft eine Station, sollen jetzt nur den Teilzeitlern ein Teil der Stunden ausbezahlt werden. Weil 1. die PDL jetzt das Budget dafür hat, 2. die Abtlg so knapp besetzt ist, das der Abbau momentan nicht möglich ist. Eine BV über die Arbeitszeitflexibilisierung ist gerade im Entstehen. Die alte BV dazu greift nicht mehr. Was kann der BR jetzt unternehmen? Müssen die Teilzeitkräfte sich das ausbezahlen lassen?
Community-Antworten (2)
19.09.2007 um 16:55 Uhr
@birwein Tach! Ich denke schon, dass der AG das einseitig bestimmen kann. Das ist mir sogar aus anderen Kliniken bekannt. § 8 TVöD macht es möglich...
19.09.2007 um 23:28 Uhr
Hallo Kölner, wir haben den MA auch gesagt, das der TVöD nen Bezahlanspruch hergibt, wenn betrieblcihe Gründe gegen den Freizeitausgleich sprechen. Die MA lässt sich jetzt 2 mal 15 Std auszahlen und schreibt aber gleichzeitig, das sie bis zum Ende des Jahres nur mehr ihr Soll verplant werden will. Weil wenn schon auszahlen lassen bei Steuerklasse 5, dann weinigsten nicht auch noch weiter Mehrarbeit einplanen. Liebe Grüße und vielen Dank für die prompte Antwort
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