In unserem Krankenhaus gilt der TVöD. Zu den Überstunden im Schichtdienst heißt's, alle Stunden, die bis zum Ende des Dienstplanmonats entstehen und nicht bis zum Endes des Monats ausgeglichen werden können, sind Überstunden und werden mit der Überstundenvergütung vergütet. Bei uns in der Pflege, betrifft eine Station, sollen jetzt nur den Teilzeitlern ein Teil der Stunden ausbezahlt werden. Weil 1. die PDL jetzt das Budget dafür hat, 2. die Abtlg so knapp besetzt ist, das der Abbau momentan nicht möglich ist. Eine BV über die Arbeitszeitflexibilisierung ist gerade im Entstehen. Die alte BV dazu greift nicht mehr. Was kann der BR jetzt unternehmen? Müssen die Teilzeitkräfte sich das ausbezahlen lassen?