Erstellt am 19.09.2007 um 14:55 Uhr von Kölner
@birwein
Tach!
Ich denke schon, dass der AG das einseitig bestimmen kann. Das ist mir sogar aus anderen Kliniken bekannt.
§ 8 TVöD macht es möglich...
Erstellt am 19.09.2007 um 21:28 Uhr von birwein
Hallo Kölner,
wir haben den MA auch gesagt, das der TVöD nen Bezahlanspruch hergibt, wenn betrieblcihe Gründe gegen den Freizeitausgleich sprechen. Die MA lässt sich jetzt 2 mal 15 Std auszahlen und schreibt aber gleichzeitig, das sie bis zum Ende des Jahres nur mehr ihr Soll verplant werden will. Weil wenn schon auszahlen lassen bei Steuerklasse 5, dann weinigsten nicht auch noch weiter Mehrarbeit einplanen.
Liebe Grüße und vielen Dank für die prompte Antwort