Verletzung der Schweigepflicht
Was kann der BR tun, wenn der Arbeitgeber (in diesem Fall die Assistenz der Geschäftsleitung) die bisher angefallenen Kosten der BR-Arbeit in einer Betriebsversammlung veröffentlicht.
Community-Antworten (1)
19.09.2007 um 12:00 Uhr
Hallo Frans, BAG, 12.11.1997, 7 ABR 14/97 Behinderung der Betriebsratstätigkeit - Unterlassungsanspruch - Bekanntgabe von Betriebsratskosten Rechtsgrundlagen: § 78 S. 1 BetrVG § 2 Abs. 1 BetrVG § 23 Abs. 3 BetrVG § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
Amtlicher Leitsatz: Gibt der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratstätigkeit in einer Weise bekannt, die nicht in Einklang mit dem Betriebsverfassungsgesetz steht, hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung.
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