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Beratung durch RA

J
jogibaer2001
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich hab eine Frage, können wir als Betriebsrat ohne Probleme einen Rechtsanwalt einschalten um uns Beraten zu lassen? Und muss der Arbeitgeber diesen bezahlen?

9.53906

Community-Antworten (6)

S
Spikelee

19.09.2007 um 11:42 Uhr

hallo jogibaer2001,

ihr habt ein recht auf rechtsbeistand, wo ihr nur beachten müßt, für welche zwecke ihr den Anwalt benötigt. Unterscheiden muss man allerdings den Anwalt als Rechtsberatung, oder als Sachverständiger zu nutzen. Rechtsberatung ist ok, muss auch der AG bezahlen. Sachverständiger muss vorher mit dem AG abgesprochen sein. Naja, und bei den allg. Kosten für den Anwalt solltet ihr vielleicht euch nicht gerade den teuersten aussuchen :-)

Nachzulesen BetrVG § 40 (Rn. 6)

Gruß Spikelee

W
wölfchen

19.09.2007 um 13:00 Uhr

. . . aber Vorsicht - ordentliche Einladung und Beschlussfassung sind die Voraussetzung dafür, sonst bleibt der BR auf den Kosten sitzen (BAG, Beschluß vom 18.01.2006 - 7 ABR 25/05) . . .

U
uhu

19.09.2007 um 18:34 Uhr

Falls euer Personalchef von Haus aus Jurist ist, habt ihr als BR ein Recht auf ständige Betreuung durch einen RA eures Vertrauens. Das sieht der Gesetzgeber vor wg. der Wahrung des Kräfteverhältnis AG und AN Vertretung. Erforderlichkeit feststellen und Beschluss fassen.

P
paula

19.09.2007 um 22:57 Uhr

@uhu

"Falls euer Personalchef von Haus aus Jurist ist, habt ihr als BR ein Recht auf ständige Betreuung durch einen RA eures Vertrauens"

wo hast du denn das her? Und wenn die GL einen Betriebswirt hat gibt es einen wirtschaftlichen Sachverständigen?

O
Oxygen

20.09.2007 um 02:31 Uhr

Klar!

Und wenn der Personalchef ein Depp ist ...

... dann kriegt Ihr eine Tube Uhu für lau...

B
Bergmann

20.09.2007 um 08:27 Uhr

@ Wölfchen,

"... sonst bleibt der BR auf den Kosten sitzen ..." Da der BR Vermögenslos ist-was passiert dann-- werden die Büromöbel gepfändet/ die Sekretärin vermietet ??

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