Beratung durch RA
Hallo,
ich hab eine Frage, können wir als Betriebsrat ohne Probleme einen Rechtsanwalt einschalten um uns Beraten zu lassen? Und muss der Arbeitgeber diesen bezahlen?
Community-Antworten (6)
19.09.2007 um 11:42 Uhr
hallo jogibaer2001,
ihr habt ein recht auf rechtsbeistand, wo ihr nur beachten müßt, für welche zwecke ihr den Anwalt benötigt. Unterscheiden muss man allerdings den Anwalt als Rechtsberatung, oder als Sachverständiger zu nutzen. Rechtsberatung ist ok, muss auch der AG bezahlen. Sachverständiger muss vorher mit dem AG abgesprochen sein. Naja, und bei den allg. Kosten für den Anwalt solltet ihr vielleicht euch nicht gerade den teuersten aussuchen :-)
Nachzulesen BetrVG § 40 (Rn. 6)
Gruß Spikelee
19.09.2007 um 13:00 Uhr
. . . aber Vorsicht - ordentliche Einladung und Beschlussfassung sind die Voraussetzung dafür, sonst bleibt der BR auf den Kosten sitzen (BAG, Beschluß vom 18.01.2006 - 7 ABR 25/05) . . .
19.09.2007 um 18:34 Uhr
Falls euer Personalchef von Haus aus Jurist ist, habt ihr als BR ein Recht auf ständige Betreuung durch einen RA eures Vertrauens. Das sieht der Gesetzgeber vor wg. der Wahrung des Kräfteverhältnis AG und AN Vertretung. Erforderlichkeit feststellen und Beschluss fassen.
19.09.2007 um 22:57 Uhr
@uhu
"Falls euer Personalchef von Haus aus Jurist ist, habt ihr als BR ein Recht auf ständige Betreuung durch einen RA eures Vertrauens"
wo hast du denn das her? Und wenn die GL einen Betriebswirt hat gibt es einen wirtschaftlichen Sachverständigen?
20.09.2007 um 02:31 Uhr
Klar!
Und wenn der Personalchef ein Depp ist ...
... dann kriegt Ihr eine Tube Uhu für lau...
20.09.2007 um 08:27 Uhr
@ Wölfchen,
"... sonst bleibt der BR auf den Kosten sitzen ..." Da der BR Vermögenslos ist-was passiert dann-- werden die Büromöbel gepfändet/ die Sekretärin vermietet ??
Verwandte Themen
Eigenmächtiges Handeln des Betriebsratsvorsitzenden
ÄlterHallo Kollegen, ich habe gerade die TO zur unserer nächsten Sitzung erhalten und dort sind folgende TOP´s enthalten: 1.Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung eines Passwortes durch den
Ist die Verweigerung der Teilnahme an Sitzungen wegen vermeintlicher Befangenheit eines BR- Mitglieds rechtens?
ÄlterHallo , bin seit April 2006 ordentliches BR - Mitglied . Nachdem mir der ehemalige BR- Vorsitzende ( jetzt im Vorruhestand und Berater der GF ) vor der Wahl zwei Mal "empfohlen" hat eine evtl Wahl nic
Freistellung; Frist und Beratungsgespräch von AG verschoben - was tun?
ÄlterBezüglich der Teilfreistellung nach §38 hätte ich eine Frage : Es muß ja eine Beratung mit dem AG erfolgen, danach ist ja Beschlussfassung über die Freistellung. Nach deren Bekanntgabe an die GL h
Externe Mitarbeiter Beratung - Employee Assistance Program
ÄlterVor einigen Monaten hat unsere Geschäftsleitung einen Vertrag mit einem Anbieter für Externe Mitarbeiter Beratung (=EMB) abgeschlossen. Die Hans-Böckler Stiftung hat dem Thema EMB im Mai 2010 einen
Beratung eines Tagesordnungspunktes
ÄlterHallo, unser BRV lehnt regelmäßig Aussprachen, Diskussionen bzw. Beratungen zu Tagesordnungspunkten während der Betriebsratssitzungen ab. In den einzelnen Tagesordnungspunkten gibt es somit nur Absti