Erstellt am 19.09.2007 um 09:42 Uhr von Spikelee
hallo jogibaer2001,
ihr habt ein recht auf rechtsbeistand, wo ihr nur beachten müßt, für welche zwecke ihr den Anwalt benötigt. Unterscheiden muss man allerdings den Anwalt als Rechtsberatung, oder als Sachverständiger zu nutzen. Rechtsberatung ist ok, muss auch der AG bezahlen. Sachverständiger muss vorher mit dem AG abgesprochen sein. Naja, und bei den allg. Kosten für den Anwalt solltet ihr vielleicht euch nicht gerade den teuersten aussuchen :-)
Nachzulesen BetrVG § 40 (Rn. 6)
Gruß Spikelee
Erstellt am 19.09.2007 um 11:00 Uhr von wölfchen
. . . aber Vorsicht - ordentliche Einladung und Beschlussfassung sind die Voraussetzung dafür, sonst bleibt der BR auf den Kosten sitzen (BAG, Beschluß vom 18.01.2006 - 7 ABR 25/05) . . .
Erstellt am 19.09.2007 um 16:34 Uhr von uhu
Falls euer Personalchef von Haus aus Jurist ist, habt ihr als BR ein Recht auf ständige Betreuung durch einen RA eures Vertrauens. Das sieht der Gesetzgeber vor wg. der Wahrung des Kräfteverhältnis AG und AN Vertretung.
Erforderlichkeit feststellen und Beschluss fassen.
Erstellt am 19.09.2007 um 20:57 Uhr von paula
@uhu
"Falls euer Personalchef von Haus aus Jurist ist, habt ihr als BR ein Recht auf ständige Betreuung durch einen RA eures Vertrauens"
wo hast du denn das her? Und wenn die GL einen Betriebswirt hat gibt es einen wirtschaftlichen Sachverständigen?
Erstellt am 20.09.2007 um 00:31 Uhr von Oxygen
Klar!
Und wenn der Personalchef ein Depp ist ...
... dann kriegt Ihr eine Tube Uhu für lau...
Erstellt am 20.09.2007 um 06:27 Uhr von Bergmann
@ Wölfchen,
"... sonst bleibt der BR auf den Kosten sitzen ..." Da der BR Vermögenslos ist-was passiert dann-- werden die Büromöbel gepfändet/ die Sekretärin vermietet ??