Mitbestimmung bei BSC
Hallo, hier eine Frage zur BSC (Balance Score Card): Besteht bei der Aufstellung von Kennziffern zur BSC eine grundsätzliche Mitbestimmungspflicht des BR nach § 87 BetrVG? Wenn ja, wo findet man da etwas in Gesetztestexten oder Urteilen?
Vielen Dank im voraus.
Steffen
Community-Antworten (3)
19.09.2007 um 09:18 Uhr
@schubi1, vielleicht hilft dir das ein Stück weiter. Guck mal....
19.09.2007 um 09:21 Uhr
@schubi1 Grüsse! Die Kriterien sind durchaus mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Hintergrund: Der BR muss kontrollieren können, ob die Indexwerte der BSC, die z.B. von den AN oder Kunden erfasst und abgegeben werden zu einer Verhaltenskontrolle der AN genutzt werden können. Wenn der BR sich gut aufgestellt hat, dann kann er zudem über den WA, § 106 BetrVG noch mehr herausfinden. ;-)
Noch eine Bemerkung: Operatives und/oder strategisches controlling ist in der heutigen Zeit dennoch richtig und sinnvoll und angezeigt! Verwehren kann man das grundsätzlich m.E. nicht... ...es gibt sogar Autoren, die in der systematischen Einführung des BSC einen Vorfall nach § 111 BetrVG sehen.
19.09.2007 um 09:26 Uhr
@Mona-Lisa, Danke für den Hinweis, wenn auch hier die Mitbestimmung nicht direkt befürwortet wird.
@Kölner, vielen Dank für den super Hinweis. Die Verhaltenskontrolle wird sicher ein nächster Schritt werden.
Liebe Grüße, Steffen
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