Informationsrecht bei BSC(Balanced Scorecard )Einführung - hätte der BR nicht vor den Abteilungsleitern informiert werden müssen?
Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei uns (nichttarifgebundener Automobilzulieferer) wird gegenwärtig die Balanced Scorecard (BSC) eingeführt. Es soll sich hierbei um ein "hervorragendes Instrumentarium" handeln, um "mehr Transparenz" zu schaffen. Der BR wurde diesbezüglich in eine Mitarbeiterbefragung integriert, die zur BSC Informationen über Führungskompetenz, Informationsfluss u. a. einholen soll. Diese Woche war die Veröffentlichung der Umfrageergebnisse mit allen Abteilungsleitern - ohne BR! Nach Anfrage des BRV an den BSC-Teamleiter, ob der BR die Ergebnisse bekommt, wurde nach 5 min dem BRV ein "Rüffel" vom Vorstand erteilt, dass derartige Infos nur über den Vorstand beantragt werden dürfen. Ist das Ergebnis so schlecht? Hätte der BR nicht vor den Abteilungsleitern informiert werden müssen? Muss der BR mit einstweiliger Vefügung drohen? Muss der BRV nun die Ergebnisse "erbetteln"? Was ist hier zu tun? Vielen Dank im voraus. Steffen
Community-Antworten (22)
03.08.2006 um 22:46 Uhr
@Steffen Ich halte die BSC tatsächlich für ein hervorragendes Instrument. Ich meine auch, dass ein BR zu beteiligen ist nach § 87 BetrVG.
Aber was will der BR mit der einsteiligen Verfügung erreichen?
04.08.2006 um 09:30 Uhr
@ Steffen
Ja, Kölner hat Recht, was soll die einstweilige Verfügung?
Wir haben vor Jahren die BSC eingeführt, und waren als GBR voll integriert, vom Aufbau bis zu den Ergebnissen, vor Allem um sofort irgendwelche Dinge, welche sich auf die MA negativ auswirken, sofort im Keim zu ersticken, und um die betriebsverfassungsrechtlich relevanten Themen zu begleiten.
Wir sind auch nicht vor den AL informiert worden, sondern bei Vorliegen der Ergebnisse, welche sich ja von Jahr zu Jahr bei der Durchführung ändern, zusammen mit der Gefü und den ALs.
04.08.2006 um 11:23 Uhr
bei uns ist noch keiner auf die Idee gekommen eine BSC einzuführen aber man weiß ja nie.... habe in erinnerung das es einen beschluss eines arbeitsgerichts gibt in dem die einführung einer BSC als betriebsänderung bezeichnet wurde. finde das ding trotz juris aber nicht mehr. hat das jemand schon mal gesehen oder hab ich geträumt?
04.08.2006 um 11:28 Uhr
@paula Ich tippe auf geträumt. Das würde all mein Wissen um das BetrVG und betriebswirtschaftliche Grundlagen ad absurdum führen (man könnte jetzt kontern...eine prima Steilvorlage). Stell Dir vor jede (neue) Ausrichtung hinsichtlich eines operativen oder strategischen controlling würde zu einer Betriebsänderung führen "so, Ihr seid jetzt eine GmbH&Co KG BSC" - nicht ausudenken, was uns dann noch bevorsteht.
04.08.2006 um 11:29 Uhr
@alle hat eventuell mal jemand Lust, mich unwissende Landpommeranze aufzuklären was BSC eigentlich ist? So in ein zwei Sätzen, nach dem Motto: BSC für Dummies?
04.08.2006 um 11:38 Uhr
@Lotte Mal ganz kurz... BSC ist ein Führungsinstrument zur Ausrichtung der Organisation an strategischen Zielen des UN. Die UN-Führung soll in die Lage versetzt werden, nicht nur finanzielle Aspekte zu bewerten, sondern auch strategische Ziele - aus allerdings verschiedenen Perspektiven: Also typischerweise sind die Finanzen zu bewerten, die Kundenorientierung des UN, interne Abläufe im UN, Wachstum und Reifung des Produktes und der Belegschaft, Bildungsstand und Zufriedenheit der AN. In der BSC werden die Ziele ausgewogen verfolgt, d.h. es werden ständig die Auswirkungen der Maßnahmen auf alle Ziele bewertet.
04.08.2006 um 11:46 Uhr
@ paula + Kölner
Gerade deshalb ist es wichtig, dass der BR voll eingebunden ist. Im Extremstfall könnte die BSC schon mal dazu führen, dass eine Betriebsänderung (und damit der § 613) Resultat der Ergebnisse und Überlegungen ist. Z.B.: wenn aufgrund der Durchleuchtung der Kostensituation mittels BSC die Überlegungen in Richtung Outsourcing von Abteilungen gehen. Ganz so harmlos ist die BSC nicht. Deshalb ist die Integration des BR in den Prozess auch und gerade für den BR immens wichtig!
04.08.2006 um 11:50 Uhr
Kölner, dank Dir .".
04.08.2006 um 11:51 Uhr
@RolfH Stimme ich Dir zu. Das Ergebnis jedes stratiegischen, operativen controlling kann genau das bewirken. Aber hier ist nicht die BSC an sich in Frage zu stellen, sondern eher das Ziel der Einführung von so einem Instrument.
Dann kann man als BR ja froh sein, nicht die BCG-Matrix einzuführen. ;-)
04.08.2006 um 11:55 Uhr
@Kölner
Ja klar, die BSC als solches ist natürlich keine Betriebsänderung.
;-) man kann dann auch froh sein, wenn die BSC nicht zu BSE führt!
04.08.2006 um 15:16 Uhr
@kölner meines erachtens ist BSC auch kein fall des §111BetrVG aber wenn ein Arbeitsgericht so etwas behauptet wäre es doch nett :)) aber wahrscheinlich war ich da ein wenig weggetreten. wenn man alkohol nicht verträgt sollte man es lassen oder :-)))
04.08.2006 um 15:23 Uhr
@paula War der letzte Satz Deines Beitrages als Frage zu verstehen? Berufsbedingt könnte ich antworten... ;-)
04.08.2006 um 17:13 Uhr
na auf die antwort bin ich gespannt lach
04.08.2006 um 17:14 Uhr
Na dann... ...Mache mal Dein Kästchen zur Freischaltung frei!
04.08.2006 um 17:18 Uhr
na,na,na, was soll denn diese anb.....,;-))
Paula, nimm Dich in Acht, gab da letztens so einen Fred mit vielen Kästchen....
04.08.2006 um 17:23 Uhr
@Lotti Komm schon, Du Hüterin für Moral, Ethik und Anstand. Die Bedeutung Deiner Punkte: anb...auerei? anb...ahnerei? anb...iederei? anb...löderei? Ich bin gespannt! ;-)))
04.08.2006 um 17:28 Uhr
Kölchen, passt doch alles supergut, gelle? ;-))
04.08.2006 um 17:32 Uhr
@Latte Was genau? Aber so hilfst Du paula auch nicht! ;-)
04.08.2006 um 17:59 Uhr
Kellner, ich wollte doch Paula auch nicht helfen, nur warnen...;-))
04.08.2006 um 18:09 Uhr
na los dann gibs mir
04.08.2006 um 18:23 Uhr
Hallo Kölner, Paula & co., eigentlich wollte ich nur Euere Hilfe wegen der BSC!
Danke, Steffen
04.08.2006 um 21:06 Uhr
@schubi Auch wenn dieses fred ein wenig - dank Ramses (der ist nämlich immer Schuld!) - zum guten Schluss entglitten ist, hast Du deinen Informationsdurst doch stillen können, oder?
Verwandte Themen
Sachverständigen
ÄlterHallo, Es soll mit dem Arbeitgeber eine BV über eine leistungsorientierte Vergütung abgeschlossen werden. Dabei sollen die Mitarbeiter aus dem Betriebsbereich, die über keine Zielvereinbarung (Scoreca
Mitbestimmung bei BSC
ÄlterHallo, hier eine Frage zur BSC (Balance Score Card): Besteht bei der Aufstellung von Kennziffern zur BSC eine grundsätzliche Mitbestimmungspflicht des BR nach § 87 BetrVG? Wenn ja, wo findet man
Lohnerhöhung als Leistungslohn - Was könnte man hier tun?
ÄlterHallo, zwischen BR und ArbG (nicht tarifgebunden) laufen gegenwärtig Verhandlungen zu einer Lohnerhöhung. Nun möchte der ArbG diese Erhöhung an die monatliche Erreichung einer Kennzahl des betrieblic
Mitbestimmung bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze - auch nachträglich?
ÄlterWir haben in unserem Betrieb erst seit kurzem einen BR. Wir würden gerne ein Wörtchen bei den Beurteilungsgrundsätzen mitreden. Nun hab ich im Netz folgenden Text gefunden: "Einführung von schriftl
Informationsrecht Abmahnung - Hat der BR bei Abmahnung eines AN ein Informationsrecht?
ÄlterHat der BR bei Abmahnung eines AN ein Informationsrecht ?