Erstellt am 18.09.2007 um 19:47 Uhr von paula
Wo gibt es denn bitte eine Regelung für die Abfindung im rahmen eines Sozialplans? Ich kenne keine! Oder meinst du etwa § 1a KSchG? Diese Norm regelt etwas völlig anderes und ist daher kein Maßstab!!!
Die Betriebsparteien sind daher hier frei. Ich kenne mehr als einen Sozialplan da gab es pro Beschäftigungsjahr gerade mal 1/5 Bruttogehalt als Abfindung. Wenn eine Firma kurz vor der Insolvenz steht ist das viel Geld
Erstellt am 18.09.2007 um 22:42 Uhr von carrie
eine gesetzliche Regelung gibt es nicht aber man sagt das einem vor Gericht pro Beschäftigungsjahr ein halbes
Monatsgehalt zugesprochen wird, es ist natürlich schlecht wenn man dann niedrigere Summen vereinbart.
§ 113 regelt ja die Abweichung eines Interessenausgleichs, der ist im Gegensatz zum Sozialplan nicht erzwingbar (wobei es da auch Ausnahmen gibt bei denen er nicht erzwingbar ist)