Sozialplan/Intressenausgleich
Kann man in einem Sozialplan über Abfindungen Verhandeln wenn diese von den Gesetzlichen abweichen(Abweichung wäre in diesen Fall weniger als die Gesetzliche Regelung). Ist diese erlaubt? Wenn ja,was würde passieren wenn jemand nach §113 Klagen würde.
Community-Antworten (2)
18.09.2007 um 21:47 Uhr
Wo gibt es denn bitte eine Regelung für die Abfindung im rahmen eines Sozialplans? Ich kenne keine! Oder meinst du etwa § 1a KSchG? Diese Norm regelt etwas völlig anderes und ist daher kein Maßstab!!!
Die Betriebsparteien sind daher hier frei. Ich kenne mehr als einen Sozialplan da gab es pro Beschäftigungsjahr gerade mal 1/5 Bruttogehalt als Abfindung. Wenn eine Firma kurz vor der Insolvenz steht ist das viel Geld
19.09.2007 um 00:42 Uhr
eine gesetzliche Regelung gibt es nicht aber man sagt das einem vor Gericht pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zugesprochen wird, es ist natürlich schlecht wenn man dann niedrigere Summen vereinbart. § 113 regelt ja die Abweichung eines Interessenausgleichs, der ist im Gegensatz zum Sozialplan nicht erzwingbar (wobei es da auch Ausnahmen gibt bei denen er nicht erzwingbar ist)
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