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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sozialplan/Intressenausgleich

S
Speedy
Jan 2018 bearbeitet

Kann man in einem Sozialplan über Abfindungen Verhandeln wenn diese von den Gesetzlichen abweichen(Abweichung wäre in diesen Fall weniger als die Gesetzliche Regelung). Ist diese erlaubt? Wenn ja,was würde passieren wenn jemand nach §113 Klagen würde.

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Community-Antworten (2)

P
paula

18.09.2007 um 21:47 Uhr

Wo gibt es denn bitte eine Regelung für die Abfindung im rahmen eines Sozialplans? Ich kenne keine! Oder meinst du etwa § 1a KSchG? Diese Norm regelt etwas völlig anderes und ist daher kein Maßstab!!!

Die Betriebsparteien sind daher hier frei. Ich kenne mehr als einen Sozialplan da gab es pro Beschäftigungsjahr gerade mal 1/5 Bruttogehalt als Abfindung. Wenn eine Firma kurz vor der Insolvenz steht ist das viel Geld

C
carrie

19.09.2007 um 00:42 Uhr

eine gesetzliche Regelung gibt es nicht aber man sagt das einem vor Gericht pro Beschäftigungsjahr ein halbes Monatsgehalt zugesprochen wird, es ist natürlich schlecht wenn man dann niedrigere Summen vereinbart. § 113 regelt ja die Abweichung eines Interessenausgleichs, der ist im Gegensatz zum Sozialplan nicht erzwingbar (wobei es da auch Ausnahmen gibt bei denen er nicht erzwingbar ist)

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