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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsänderung/ Intressenausgleich

U
unixit
Jan 2018 bearbeitet

Moin,

habe gleich mal zwei Fragen.

  1. Fall: unser Gebäude A muss zum Tag X geräumt werden (die Brandschutzbestimmungen werden nicht erfüllt), der ganze Betrieb muss also vor dem Tag X von A nach B umziehen bzw. umgezogen sein. Intressenausgleich ist in Arbeit/ Sozialplan existiert.

Die Frage: Kann die Maßnahme "Umzug" ohne unterschriebenen Intressenausgleich durchgeführt werden?

  1. Fall

Umzug siehe Fall 1, am Gebäude A standen genügend Parkplätze für alle MA zur Verfügung (ca. 400 Stellplätze). Am Gebäude B steht nur eine begrenzte Anzahl Parkplätz zur Verfügung (ca. 165). Diese sollen nach folgenden Kriterien verteilt werden. Firmen- und Pool- Fahrzeuge Gehbehinderte Betriebsrätinen Vollzeit Beschäftigte Frauen Teilzeit Beschäftigte Frauen

Die Frage:

Kann der BR bzw. Sollte der BR da etwas unternehmen?

77602

Community-Antworten (2)

K
kleiderstange

16.09.2010 um 17:52 Uhr

Welches Bundesland oder besser noch welches LAG ist bei euch zuständig? Davon hängt es ab ob es ggf unterlassungsansprüche gegen den AG gibt so lange das IA-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Bei der Vergabe der Parkplätze ist der BR in der Mitbestimmung. Ob es klug ist dass der BR einen Parkplatz bekommt... Ggf stellt das sogar eine unzulässige Bevorzugung dar

U
unixit

17.09.2010 um 12:07 Uhr

viellen Dank das Hilft schon!

Bundesland ist Hessen

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