habe gleich mal zwei Fragen.
1. Fall:
unser Gebäude A muss zum Tag X geräumt werden (die Brandschutzbestimmungen werden nicht erfüllt), der ganze Betrieb muss also vor dem Tag X von A nach B umziehen bzw. umgezogen sein.
Intressenausgleich ist in Arbeit/ Sozialplan existiert.
Die Frage:
Kann die Maßnahme "Umzug" ohne unterschriebenen Intressenausgleich durchgeführt werden?
2. Fall
Umzug siehe Fall 1, am Gebäude A standen genügend Parkplätze für alle MA zur Verfügung (ca. 400 Stellplätze). Am Gebäude B steht nur eine begrenzte Anzahl Parkplätz zur Verfügung (ca. 165).
Diese sollen nach folgenden Kriterien verteilt werden.
Firmen- und Pool- Fahrzeuge
Gehbehinderte
Betriebsrätinen
Vollzeit Beschäftigte Frauen
Teilzeit Beschäftigte Frauen
Die Frage:
Kann der BR bzw. Sollte der BR da etwas unternehmen?
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Betriebsänderung
Durch Interessenausgleich und Sozialplan Härten für Kollegen vermeiden