Erstellt am 18.09.2007 um 17:55 Uhr von Mona-Lisa
@Jupp,
wie kommt eine GL an "unter Verschluss gehaltene" Wahlunterlagen??????
Erstellt am 18.09.2007 um 18:33 Uhr von khel
@Jupp:
die Antwort ist ein kurzes Wort mit N: Nö!
Ansonsten siehe Frage von Mona-Lisa. Die hätte ich nämlich auch gestellt.
Gruß
khel
Erstellt am 18.09.2007 um 20:31 Uhr von Jupp
Die Geschäftsleitung hat sich einen Zweitschlüssel zum Aktenschrank besorgt, und ihn damit geöffnet.
Erstellt am 18.09.2007 um 20:42 Uhr von Mona-Lisa
@Jupp,
was habt denn ihr für einen AG? Der muss ja gewaltig Schiss haben, dass er sich zu solchen Aktionen hinreissen lässt! Das sind ja schon Mafiamethoden!
Da hüpft einem doch der § 119 BetrVG direkt in's Auge!
Erstellt am 18.09.2007 um 21:06 Uhr von Jupp
Hallo,
Ich hab mal den §119 durchgelesen. Damit hat man ja schon mal was in der Hand. Wir werden Morgen mit unserem Gewerkschaftsvertreter Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise besprechen.
Vielen Dank für Eure Antworten