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Tendenzbetrieb ja oder nein - Wer kann helfen?

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franka
Feb 2019 bearbeitet

Wer kann helfen ? Wie erfahre ich, ob unser Betrieb tatsächlich, was jetzt unser Arbeitgeber "erfahren" hat, ein Tendenzbetrieb ist? Wir sind kein konfessioneller Geschäftszweig. Es gibt einige Sozialstationen ambulanter Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreute Wohnanlagen und zahlreiche Kindertagesstätten.

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Community-Antworten (2)

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Petrus

18.09.2007 um 14:11 Uhr

Guckst Du §118 BetrVG inkl. KOmmentar. Bei Unklarheiten entscheidet letztlich das Arbeitsgericht...

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Eva1

18.09.2007 um 15:41 Uhr

Hallo Franka, kein leichtes Thema :-( , etwas mehr Info wäre nicht verkehrt. Unser Betrieb z.B. ist eine Werkstatt für behinderte Menschen, also kein klassischer Tendenzbetrieb, da wir auch wirtschaftlich arbeiten müssen. Wir haben in den letzten 10 Jahren nur 1 Verfahren (Zuständigkeit bei Eingruppierung eines Tendenzträgers) einleiten müssen, um einen Tendenzstreitfall zu klären, dabei aber leider verloren. Ansonsten gilt bei uns das BetrVG. Im Streitfall scheut der AG oft die Kosten, die eine Klärung vor dem Arbeitsgericht verursachen würde. Gruß Eva1

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