Erstellt am 18.09.2007 um 12:21 Uhr von Mona-Lisa
@JackDaniels,
speziell ein Vertreter (Minderheitenquote?) gibt es nicht, jeder der JAV'ler ist für alle Berufssparten zuständig.
Aber das JAV-Gremium kann sich untereinander absprechen, dass sich einzelne (wie gross ist eure JAV?) Mitglieder der jeweiligen Sparte widmet...
Erstellt am 19.09.2007 um 11:54 Uhr von JackDaniels
Unsere JAV hat 5 Mitglieder!
Also besteht die Möglichkeit zur Änderung der Wahlordnung zugunsten der Minderheiten? Zum Beispiel durch ändern der Gewichtigkeit der Stimmen? Oder dass jeder Beruf seinen eigenen Vertreter wählt un diese dann die JAV bilden?
Erstellt am 19.09.2007 um 12:43 Uhr von Mona-Lisa
@oh Jacky,
die Minderheitenregelung hat mit Männlein und Weiblein (bei JAV-Wahl eine Soll-Vorschrift!) zu tun, nicht mit den mehr oder weniger besetzten Ausbildungarten :-(
Ihr sollt also die Ausbildungsarten bei der Kandidatenaufstellung nach Möglichkeit berücksichtigen und nicht die Wahlordnung abändern!
§ 62 BetrVG DKK,
III. Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach Beschäftigungsarten, Ausbildungsberufen und Geschlechtern
Erstellt am 19.09.2007 um 14:35 Uhr von peanuts
"Also besteht die Möglichkeit zur Änderung der Wahlordnung zugunsten der Minderheiten?"
Nein!
"Oder dass jeder Beruf seinen eigenen Vertreter wählt un diese dann die JAV bilden?"
Schon mal was von der Möglichkeit einer Listenwahl gehört?
Erstellt am 19.09.2007 um 16:39 Uhr von JackDaniels
Ja natürlich habe ich von einer Listenwahl gehört!
Diese findet auch bei uns statt, da aber diskrepanzen zwischen den einzelnen Ausbildungsberufen bestehen, haben 2 berufe so gut wie keine chance in die JAV zu kommen!