Betriebsversammlung - nur 1x jährlich?
Hallo,
eine Frage : Laut BetrVG MUSS in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung abgehalten werden. Bei uns ist es so, das es schon eh und je so war das es nur 1mal im Jahr eine gab.
Jetzt meine Frage : Hätte der AG Erfolg, dem BR von seinem Amt zu entbinden wenn er klagt etc . ?
Denn laut BetrVG handeln wir ja gegen das gesetz, nur ist dies so ein gravierender vertsoß das man uns das BR-Mandat entziehen kann ?
Wie gesagt bei uns gabs schon immer nur 1 Versammlung !
Sind ca. 250MA .
Da´nke
Community-Antworten (9)
18.09.2007 um 11:05 Uhr
Die Verpflichtung besteht, und das kann tatsächlich als schwerwiegende Amtspflichtsverletzung gewertet werden, .... ..... aber dem könnt ihr leicht ausweichen, indem ihr umgehend einen Terminplan ab sofort macht.
18.09.2007 um 11:07 Uhr
kann man eine Betriebsvereinabrung diesbezüglich abschliessen, das man wenn man nur eine macht keine Nachteile bekommen ?
Wäre dies möglich bzw. rechtlich in Ordnung ?
18.09.2007 um 11:11 Uhr
@yaq1, du kannst ein Gesetz nicht per Betriebsvereinbarung aushebeln!
18.09.2007 um 11:14 Uhr
Die Betriebsversammlung ist ein Anspruch der AN aus dem Gesetz, und wie schon Mona-Lisa sagte .......
18.09.2007 um 11:22 Uhr
yaq: Eine solche BV würde gegen geltendes Recht verstoßen und ist damit nichtig.
Die Frage ist eher: Warum sollte der AG auf mehr BV bestehen? Sie kosten ihn richtig Kohle! Denn wenn ihr RobinHs Rat befolgt, passiert Euch recht wenig - nur er hat zukünftig 1x pro Quartal einen kompletten Tag Produktionsausfall! (Glaub mir, wenn der BR will, findet er Themen, dass die BV 8h dauert;-) )
Eine andere Frage: Was sagen eigentlich Eure Wähler zu so einem "Geheimrat"? Vielleicht solltet ihr als BR mal darüber nachdenken, ob ihr nicht einmal mehr zur BV einladet und diese dafür kurz und knackig macht. Undwenn sie nach einer Stunde vorbei ist - so what?
18.09.2007 um 11:44 Uhr
Auch ich denke, dass weniger der Arbeitgeber monieren wird, dass die Betr.vers. nur 1 x jährl. stattfindet. Aber: Deine Kollegen haben diesen gesetzlich bestimmten Anspruch! Auch bei uns ist es betriebliche Praxis, nur einmal im Jahr eine Betr.vers. durchzuführen. Seit Anbeginn meiner BR-Tätigkeit kämpfe ich im eigenen BR darum, wenigstens 2 mal jährlich eine Betr.vers. durchzuführen (genauso verkehrt..., wäre aber schon mal ein Fortschritt). Das Mittel, um das Gesetz IM EIGENEN BETRIEBSRAT!!! durchzusetzten, habe ich noch nicht gefunden. Der Vorsitzende ist eisern, sagt, so viel gibts bei uns nicht zu vermitteln- HAHAHA! Auch die anderen BRs sind leider "Schlafmützen" - Sorry, habe mich hier schon oft über das mangelnde Engagement meiner Kollegen ausgelassen...
18.09.2007 um 11:50 Uhr
naja geheimrat sind wir nicht gerate - wir informeiren die an eben per aushang am schwarzen brett !
ok, das es ein ag nicht wünscht, alle 3 monate eine bv abzuhalten ist klar. nur ist es eben so, das wir diverse anliegen haben, die unseren chef nicht gefällt und ich deswegen ich gefahr sehen könnte, das er uns einen strich durch die rechnung machen möchte und er uns entheben lassen will.
aber naja, da muß man jetzt wohl durch !
danke schon mal - nur noch eine frage dann bin ich zufrieden :-) :
wir haben verschiedene abteilungen, gilt eine abteilungsversammlung auch dazu ?
18.09.2007 um 12:52 Uhr
Hallo, bei uns haben wir ein ähnliches Problem: bei 9 Standorten über ganz Deutschland verteilt und 108 Mitarbeitern (davon 60 im Außendienst) läßt sich eine Betriebsversammlung so gut wie garnicht durchführen. Wir führen stattdessen Abteilungsversammlungen durch. Diese finden aber auch nicht 4 Mal pro Jahr statt. Erfahrungsgemäß gibt es aber auch nicht so viele Themen, dass der Aufwand gerechtfertigt wäre. Wozu sollte man alle Kollegen von ihrem Arbeitsplatz holen, wenn es dann nichts zu berichten gibt? Die Akzeptanz von solchen Veranstaltungen würde dann im Kollegenkreis auch nachlassen. Darüber hinaus gibt es auch viele Themen, die nicht in die Öffentlichkeit gehören. Diese muss man dann sowieso mit dem Kollegen persönlich besprechen. Gesetz hin oder her, letztendlich muss eine Sache auch sinnvoll sein. Der BR sollte ja nicht zur "Arbeitsverhinderungsorganisation" im Unternehmen mutieren und unnötige Kosten verursachen! Gruß Majue
18.09.2007 um 13:17 Uhr
@ Majue
Sicher ist es dann bei euch genauso wie bei uns: es gibt sicher auch nicht viel mit der Geschäftsleitung zu besprechen, so dass sich der Aufwand von Monatsgesprächen nicht lohnt und man sich höchstens mal alle halbe Jahre zum Gepräch trifft...
Und sicher habt ihr auch - wie wir - keinen Wirtschaftsausschuss... Lohnt sich alles nicht, genau wie mein BRV es sieht...
Klasse!
..... ..... ......
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