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Betriebsversammlung - Geschäftsordnung

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben nach unserer Wahl, bei der konstituierenden Sitzung gleich eine Geschäftsordnung beschlossen. Unwissend wie wir nun mal waren und noch sind (Schulung ist erst im August) haben wir in der GO festgelegt, dass wir einmal jährlich eine Betriebsversammlung machen.

Mittlerweile habe ich mich mit dem BetrVG beschäftigt und festgestellt, dass wir in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung machen müssen.

Bei meinen Recherchen habe ich dann noch diesen Text gefunden:

Der Betriebsrat hat also nicht nur das Recht, nein, er ist gesetzlich verpflichtet in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung (ebenfalls ein Organ des BetrVG) abzuhalten. Das ist eine sog. zwingende Gesetzesvorschrift, die nicht zur Disposition des Betriebsrats, der Gewerkschaft oder gar des Arbeitgebers steht. Siehe Hessisches LAG, Beschluss vom 12.8.1993 - 12 Ta BV 203/92 - (rechtskräftig) im Anschluss an den Beschluss des ArbG Wetzlar vom 22.9.1993 - 1 BV 10/93.

Ich möchte mich jetzt nur nochmal versichern, dass dem wirklich so ist. Die genannten Beschlüsse des LAG sind ja schon etwas älter und vielleicht durch neue ersetzt?

Reicht es aus, wenn ich als BRV die Änderung der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Sitzung nehme (welche aber erst in ein paar Wochen stattfindet)? Oder umgehend zu einer ausserordentliche Sitzung laden?

Einen Beschluss zur Änderung braucht es ja wohl nicht, weil es ja im BetrVG steht. Oder? Änderung dem Gremium mitteilen, in das Protokoll aufnehmen - fertig?

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Community-Antworten (8)

P
Pickel

19.06.2014 um 02:01 Uhr

Mal eine Beobachtung aus der Praxis: Wenn in eurem Betrieb grundsätzlich eine positive Stimmung herrscht und zwischen AG und Belegschaft wenige Themen wirklich "brennen", empfinden gerade auch viele Mitarbeiter eine BV alle 3 Monate als zu viel. Da die Teilnahme der Mitarbeiter freiwillig ist, führt dies schnell dazu, dass nur noch ein Teil der Mitarbeiter kommt.

Ihr solltet daher überlegen ob es sinnvoll ist, eine BV im Jahr als Haupt-BV anzukündigen und die übrigen eher klein halten. Dann habt ihr zumindest 1x im Jahr wirklich quasi alle dabei, was meiner Meinung nach wesentlich wertvoller ist, als 4x 70%.

Denn ganz ehrlich - 4 BV im Jahr sind in Abhängigkeit der Unternehmenskultur und der internen Kommunikation manchmal auch einfach zu viel.

P
Paddy

19.06.2014 um 02:03 Uhr

Keine Panik, dafür wird euch nicht gleich der Kopf ab gehakt. Es genügt wenn ihr das Thema Go als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung ins Auge fasst, und die Geschäftsordnung dann noch einmal überarbeitet.

D
Dezibel

19.06.2014 um 08:09 Uhr

Das ist aber auch einmal ein Zeichen der Sinnhaftigkeit von Geschäftsordnungen. In der Regel ist alles schon in Gesetzen oder TVs geregelt, schlimmstenfalls wird verschlimmbessert, wie in diesem Fall.

Nehmt das mit den Betriebsversammlungen nicht auf die leichte Schulter. Vier sind Pflicht und ob ihr da Zuspruch habt, oder keiner kommt, liegt an euch. Natürlich kann man von sieben Zetteln alles ablesen und aufpassen, dass keiner einschläft, man kann aber auch anders. Sollte mal eine BV ausfallen, dann wird euch keiner den Kopf abreißen, wenn die Kommunikation ansonsten stimmt, aber eine im Jahr wäre schon heftig!

W
wieso

19.06.2014 um 11:26 Uhr

wir hatten jetzt jahrelang einen BR der hat keine einzige BV gehalten und der AG sagt ein paar Worte auf der Weihnachtsfeier und das wars dann zum Thema Information.

Sicherlich wird die erste Betriebsversammlung auch von den MA gut angenommen werden, weil großer Informationsbedarf besteht. Aber 4x im Jahr finde ich schon etwas viel.

Aber wenn es denn sein muss.

A
AlterMann

19.06.2014 um 12:51 Uhr

Wir haben in unserem Betrieb leider auch nur ungefähr 2 Betriebsversammlungen im Jahr. (Dafür aber eine ziemlich gut informierende BR-Zeitung) Leider konnte ich meine Mitstreiter bisher nicht überzeugen, mehr Termine anzusetzen, Gesetz hin oder her. In einer BetrVers geht es meiner Meinung nach nicht nur darum, dass der BR sich darstellt und informiert. Es geht auch darum, dass er Meinungen bei den Kollegen abfragt, sich so Arbeitsaufträge holt und die Basis nicht verliert.

W
wieso

19.06.2014 um 15:29 Uhr

Ich hatte schon anderer Stelle im Forum nach einer Umfrage gefragt und es wurde mir mehr oder weniger abgeraten. Wenn wir nun auf der Betriebsversammlung z.B. ansprechen, dass die Pausenregelung zu verbessern wäre, ein paar Vorschläge machen und dann die Meinungen abfragen? Das kann natürlich nach hinten losgehen aber ich wüsste schon gerne wie die MA darüber denken.

Zu welchen Themen könnten ansonten noch Meinungen abgefragt werden?

Ich habe leider noch überhaupt keinen Plan was die Betriebsversammlung angeht.

G
gironimo

19.06.2014 um 15:35 Uhr

Kein Thema: im Gesetz steht der BR HAT einmal im Kalendervierteljahr .... also Pflicht.

Wenn die Versammlungen von den AN nicht angenommen werden, sollte man sich nicht Gedanken darüber machen, ob man die Versammlungen nicht durchführt, sondern eher wie man sie gestalten kann, dass sie interessant werden.

Versucht die Versammlung nicht als Pflichtveranstaltung zu sehen, sondern als Forum zum beidseitigen Meinungs- und Wissensaustausch; als eine Plattform für den BR betriebliche Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten.

Und ansonsten - Geschäftsordnungen kann man per Beschluss jederzeit ändern (wurde ja schon gesagt).

S
seesee

20.06.2014 um 01:38 Uhr

Vor kurzem wurde ein BR per Gerichtsbeschluss und auf Antrag einer Gewerschaft aufgelöst, weil keine regelmäßigen Betriebsversammlungen vom BR durxhgeführt wurden... (Fa. Kärcher)

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