Häufigkeit der Betriebsversammlung
Ich bin seit April im Betriebsrat. Wir haben die letzten Jahre immer jährlich eine Betriebsversammlung gehabt. Jetzt ist die Frage aufgetaucht, muß man vierteljährlich eine Betriebsversammlung machen und wenn nicht mit welcher Begründung kann man eine Betriebsversammlung nur jährlich abhalten. Der Bedarf nach einer Betriebsversammlung hat in der Belegschaft mit jährlich gereicht.
Community-Antworten (16)
24.08.2007 um 16:51 Uhr
Weniger als 4 BVs abzuhalten ist eine Pflichtverletzung, nur eine jährlich abzuhalten kann m.E. auch eine grobe Pflichtverletzung sein.
Gib einfach mal im Suchfenster betriebsversammlung ein, wurde schon des öfteren diskutiert.
24.08.2007 um 16:55 Uhr
@asc Die Argumente gegen die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen sind - in Ergänzung zu matze83 - auch immer die gleichen:
- Belegschaft will nicht
- so viel gibt es nicht zu informieren
- das reicht
24.08.2007 um 16:59 Uhr
Jepp, Kölner - volle Zustimmung. Ein BR der wenig bis nichts tut, braucht auch keine Versammlung um das was er getan hat der Belegschaft zu erklären.
24.08.2007 um 17:54 Uhr
Hallo zuzsammen, vier Betriebsversammlungen sind nicht zwingend! Das BetrVG räumt in §42 und §43 die Möglichkeit von Abteilungsversammlungen ein, die dann der Betriebsversammlung gleich kommt!
24.08.2007 um 18:47 Uhr
BetrVG, wobei das Gesetz aber schon davon ausgeht, dass dann in allen Abteilungen BetrVers stattfinden. (ggf. -neben zwei großen- zweimal im Jahr)
24.08.2007 um 19:55 Uhr
@BetrVG ...schon schön, wenn man selektiv lesen kann, nicht wahr? Entscheidend ist nur, ob man das selektive Lesen richtig kann!
25.08.2007 um 23:14 Uhr
Mich wundert bei dieser immer wieder kehrenden Frage auch immer wieder das "müssen wir...". Jedem Betriebsratsmitglied sollte doch daran gelegen sein, die Belegschaft möglichst häufig und umfangreich über die eigene Arbeit, über das Positive und Negative im Betrieb zu informieren und außerdem die Möglichkeit zur gemeinsamen Diskussion zu haben und zu geben. Warum sind Betriebsversammlungen denn immer wieder ein offenbares Übel für Betriebsräte. Seid doch froh, dass der Gesetzgeber Euch die Möglichkeit der vierteljährlichen Betriebsversammlung einräumt. Gestaltet Sie interessant, witzig, selbstkritisch und spannend...dann macht sie auch allen Spaß... Viele Grüße von einer, die Betriebsversammlungen ziemlich gut findet, so sie denn auch gelungen vorbereitet und durchgeführt werden.
25.08.2007 um 23:52 Uhr
@Neuland1
ich steh auch vor meiner 1. Betriebsversammlung, kannst du mir ein paar Tips geben? (Bin ein 1-ner BR und wir sind 11 AN.
Ich informiere meine Kollegen eigentlich immer - ist in nem so kleinen Betrieb gar nicht anders machbar. Jetzt fehlen mir allerdings so ein paar Ideen, um die Veranstaltung trotzdem interesant zu gestalten, damit die Kollegen auch an der nächsten gerne teilnehmen.
Mach mir da schon seit Wochen nen Kopf drüber...
Also bin für gute Idee wirklich dankbar.
26.08.2007 um 00:01 Uhr
Mausi,
Suchfunktion "Betriebsversammlung",
da solltest du einiges an Anregungen finden!
26.08.2007 um 16:37 Uhr
@Mausi,
in einem kleinen Betrieb ist es in der Tat nicht leichter, eine "attraktive" Betriebsversammlung durchzuführen. Wenn's aber nur elf Arbeitnehmer sind, dann kannst Du auf jeden Fall vorher mal nachfragen, was denn gewünscht wird (ein spezielles aktuelles Thema, das alle betrifft und von Dir behandelt wird, die Einladung eines redegewandten Gewerkschaftsmenschen zu einem speziellen Thema, ein "Rundumschlag" über alle Themen, ein Vortrag von Dir oder besser eine gemeinsame Runde, in der Du Rede und Antwort stehen kannst, in der sich dann auch eher alle Mitarbeiter/innen beteiligen...) Mutiges im Widerstreit zum Arbeitgeber ist natürlich klasse, aber das kann nicht jede/r und will auch gelernt sein, damit es nicht in die Hose geht. Selbstkritisches kommt auch ganz gut, aber das muß nicht auf der ersten BV sein, denn da bist Du ja noch selbst in der Einarbeitungsphase. Ich finde auf jeden Fall, dass wir als Betriebsräte keine Angst vor diesen Veranstaltungen haben sollten. Vor uns sitzen nur Kolleginnen und Kollegen (schließlich mußt Du die Firmenleitung nicht unbedingt einladen) und die haben die gleichen Interessen wie wir. Dass die Kolleg/innen sich eher trauen, den BR denn die Firmenleitung zu kritisieren, ist doch ein alter Hut. Darauf sollten wir immer vorbereitet sein. Und wenn die Kritik an einem "schlechten" BR berechtigt ist, ja, dann müssen wir eben besser werden. Also mutig dadurch und überlege einfach mal, wie DU eine Betriebsversammlung spannend fändest. Manches geht nicht alleine, dann hol Dir Unterstützung von außen (auch über die Gewerkschaft) und manches lernt man erst im Laufe der Zeit. Ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen für Dein Erstlingswerk ;-) und vor allem interessierte und engagierte Kolleg/innen...die sind nämlich schon die halbe Miete!
26.08.2007 um 16:55 Uhr
@Mausi, Neuland1 hat dir da ein paar ganz gute Tipp's rübergebracht, aber mit der Aussage: "...(schließlich mußt Du die Firmenleitung nicht unbedingt einladen)..." wär ich an deiner Stelle vorsichtig!
§ 43 BetrVG Däubler,
IV. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
"...Der AG ist unter rechtzeitiger Mitteilung der Tagesordnung einzuladen...."
"...Der AG (oder sein Vertreter) ist jedoch gehalten, den in Abs. 2 Satz 3 festgelegten Bericht zu geben.... Das setzt, da der Bericht mündlich gegeben werden muss, jedenfalls in der Versammlung, in der der AG den Bericht erstattet, seine Anwesenheit bzw. die seines Vertreters zwingend voraus....." RN. 17.....
@Neuland1, soweit einverstanden? ;-))
26.08.2007 um 19:16 Uhr
@Mona-Lisa Der AG ist sogar IMMER zu laden. LEdiglich ob er kommt ist seine Entscheidung!
26.08.2007 um 19:37 Uhr
@Kölner, sag ich doch! ;-))
26.08.2007 um 20:43 Uhr
@Mona-Lisa
bei wortgetreuer Auslegung des Gesetzes einverstanden :-)
Da Mausi ja in einem Betrieb mit ganz wenig Beschäftigten arbeitet, wird auch die Arbeitgeberseite wohl nur durch wenige Personen (vielleicht nur eine?) vertreten sein. Und da es keine vorgeschriebene Einladungsfrist gibt, kann es doch immer mal wieder vorkommen, dass die Betriebsversammlung zufällig in Urlaub oder Geschäftsreise des Arbeitgebers fällt. Dann ist er natürlich eingeladen...kann leider nicht...und die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich gemeinsam ohne Arbeitgeber auszutauschen. Und jetzt sage mir keiner, auf den vierteljährlichen Bericht des Arbeitgebers könne nicht mal verzichtet werden. Alles, was da gesagt wird, hat ein guter Betriebsrat längst den Beschäftigten mitgeteilt.
Noch eines zu § 43: "Der AG ist.. unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen..." Eine Frist oder das Wort rechtzeitig steht nirgends. Da kann die Einladung dann auch mal ganz kurzfrist kommen...
@Mona-Lisa soweit einverstanden? ;-))
26.08.2007 um 21:30 Uhr
@Neuland1, nö, nicht einverstanden. :-) Da wären wieder mal bei dem Thema: Wann ist der richtige Zeitpunkt, zu einer geplanten Betriebsversammlung einzuladen....
Ich persönlich halte 14 Tage vorher für rechtzeitig und angebracht, um den Aushang in's "schwarze Brett" anzubringen (Einladung an die AN) und auch gleichzeitig die Einladung an die GL weiterzuleiten.
Also, ob der AG in diesem Zeitraum einen Urlaub plant oder sonst was, er hat jede Zeit der Welt und kann einen Vertreter zur Versammlung senden.... In seiner Abwesenheit wird er ja auch einen Fuzzi für alles geschäftliche haben...
Du hast schon den weiteren Wortlaut meines o. a. Satzes: "Der AG ist unter rechtzeitiger ...." usw. gelesen?
26.08.2007 um 23:01 Uhr
Der AG wird kommen!
Hab schliesslich 5 davon und einer wird wohl oder übel Zeit haben. Die Gewerkschaft ist auch schon informiert. Die ordentlichen Einladungen mit TO werden Ende nächster Woche Anfang Übernächster Woche raus gehen. Das wäre dann 3 Wochen vor der Versammlung und ich denke das das ausreichend ist. Wissen tun es sowieso schon alle - man redet ja miteinander :-)
Ich habe die Versammlung für ca 45 Minuten geplant, ich denke das das reicht. Der AG bekommt 10 Minuten zum reden - kommt eh nur Müll bei rum.
Ich bin mir noch nicht genz sicher, was ich auf die TO setze.
Meint ihr es ist ausreichend und ok, wenn ich der GEW wie dem AG 10 Minuten einräume für einen Bericht? Und ich habe mir vorgenommen, nach jedem TO etwas Zeit zum diskutieren zu geben.
Bin etwas aufgeregt, da das nicht ganz einfach wird für mich. Mein AG versucht mit allen Mitteln den BR los zu werden und es gibt 2-3 AG freundliche AN die alles für diesen tun würden.
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