Namenschilder - ohne Zustimmung des BR zulässig?
Die Geschäftsführung besteht auf Namenschilder. Ist diese Verordnung ohne Zustimmung des BR zulässig ?
Community-Antworten (7)
18.09.2007 um 08:58 Uhr
Nein! §87 Abs.1 Nr.1 BetrVG.
19.09.2007 um 15:47 Uhr
Aha, aha, aha... Hanau oder Berlin?
20.09.2007 um 22:55 Uhr
Raten Sie mal 1 Viva La Revolucion.
22.09.2007 um 21:51 Uhr
Es leber der GBR!!!
22.09.2007 um 22:17 Uhr
Ahoi, "Perser Teppich" du als echter Perser .... hast doch auch ein Zertifikat oder?
Namensschilder Der persönliche Kontakt zum Kunden ist in vielen Betrieben besonders wichtig. Umso besser, wenn Kunden Ihre Mitarbeiter mit Namen kennen. Wollen Sie Arbeitnehmer, deren Hauptaufgabe die Kommunikation mit dem Kunden ist, verpflichten, Namensschilder zu tragen, müssen Sie den Betriebsrat nicht fragen. Denn damit konkretisieren Sie lediglich die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung. Geht es Ihnen aber nur um das äußere Erscheinungsbild Ihrer Mitarbeiter, ist die Anweisung, Namensschilder zu tragen, mitbestimmungspflichtig (BAG, Beschluss vom 11.6.2002, Az. 1 ABR 46/01).
23.09.2007 um 02:07 Uhr
Ich tipp' mal auf Hanau
24.09.2007 um 12:37 Uhr
@ll,
... (BetrVG) sind Anordnungen des Arbeitgebers, die das Ordnungsverhalten der Mitarbeiter betreffen. Hierzu gehört auch die Anordnung des Arbeitgebers, Namensschilder an der Dienstkleidung zu tragen. Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 11.06.2002, Aktenzeichen: 1 ABR 46/01 Im konkreten Fall betrieb ...
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