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Namenschilder - ohne Zustimmung des BR zulässig?

PT
Perser Teppich
Jan 2018 bearbeitet

Die Geschäftsführung besteht auf Namenschilder. Ist diese Verordnung ohne Zustimmung des BR zulässig ?

9.39407

Community-Antworten (7)

FB
Frank B

18.09.2007 um 08:58 Uhr

Nein! §87 Abs.1 Nr.1 BetrVG.

VLR
Viva La Revolucion

19.09.2007 um 15:47 Uhr

Aha, aha, aha... Hanau oder Berlin?

PT
Perser Teppich

20.09.2007 um 22:55 Uhr

Raten Sie mal 1 Viva La Revolucion.

K
Kiebitz28

22.09.2007 um 21:51 Uhr

Es leber der GBR!!!

P
pirat

22.09.2007 um 22:17 Uhr

Ahoi, "Perser Teppich" du als echter Perser .... hast doch auch ein Zertifikat oder?

Namensschilder Der persönliche Kontakt zum Kunden ist in vielen Betrieben besonders wichtig. Umso besser, wenn Kunden Ihre Mitarbeiter mit Namen kennen. Wollen Sie Arbeitnehmer, deren Hauptaufgabe die Kommunikation mit dem Kunden ist, verpflichten, Namensschilder zu tragen, müssen Sie den Betriebsrat nicht fragen. Denn damit konkretisieren Sie lediglich die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung. Geht es Ihnen aber nur um das äußere Erscheinungsbild Ihrer Mitarbeiter, ist die Anweisung, Namensschilder zu tragen, mitbestimmungspflichtig (BAG, Beschluss vom 11.6.2002, Az. 1 ABR 46/01).

VLR
Viva La Revolucion

23.09.2007 um 02:07 Uhr

Ich tipp' mal auf Hanau

W
Waschbär

24.09.2007 um 12:37 Uhr

@ll,

... (BetrVG) sind Anordnungen des Arbeitgebers, die das Ordnungsverhalten der Mitarbeiter betreffen. Hierzu gehört auch die Anordnung des Arbeitgebers, Namensschilder an der Dienstkleidung zu tragen. Bundesarbeitsgericht (BAG), Beschluss vom 11.06.2002, Aktenzeichen: 1 ABR 46/01 Im konkreten Fall betrieb ...

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